Heißbegehrte Elektronikartikel zum unschlagbar günstigen Preis – das lassen sich Schnäppchenjägerinnen am Black Friday nicht entgehen. Oftmals werden Geräteversicherungen „supergünstig“ mitangeboten – ein Deal, den Verbraucher*innen lieber ausschlagen sollten.
„Einen neuen, teuren Elektronikartikel wie ein Smartphone oder Notebook zu versichern, mag im ersten Moment sinnvoll erscheinen. Schaut man genauer hin, entpuppen sich solche Versicherungen aber als wahre Kostenfresser und bieten nicht den erhofften Schutz“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.
Aus Verbraucherschutzsicht sind Versicherungen sowie Garantieverlängerungen bei Elektrogeräten, wenn beispielsweise ein Geschirrspüler oder Fernseher beschädigt wird, weder bedarfsgerecht noch bringen sie einen wirtschaftlich vorteilhaften Versicherungsschutz. Trotzdem schließen viele Verbraucher*innen sie ab.
Das mag auch daran liegen, dass findige Produktnamen wie ‚PlusGarantie‘ nicht sofort darauf schließen lassen, dass es sich um Versicherungen handelt. Zusätzlich lässt sich aus den komplizierten Verträgen kaum nachvollziehen, wann sie von der Versicherung unter welchen Voraussetzungen welche Leistung erhalten.
Kein bedarfsgerechter Versicherungsschutz
Wenn Verbraucherinnen überhaupt entschädigt werden, denn: „Die zahlreichen Leistungsausschlüsse sowie die unverhältnismäßig hohe Versicherungsprämie bieten in der Regel keinen bedarfsgerechten Versicherungsschutz, zumal meist maximal der Zeitwert des Geräts entschädigt wird. Das bedeutet, dass die Versicherung nicht den Kaufpreis, sondern nur den aktuellen Wert des betroffenen Geräts erstattet – und bei Elektroartikeln ist der Wertverfall hoch“, sagt Boss. Obendrein wird im Schadenfall meist eine Selbstbeteiligung fällig, die sich an der Höhe des Kaufpreises orientiert.
Vom Versicherungsschutz häufig ausgenommen ist der einfache Diebstahl. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Verbraucher*innen ihr Smartphone achtlos neben sich auf eine Parkbank legen, es also nicht in den Händen halten und Täterinnen es dann wegnehmen. Wenn Kund*innen den Diebstahl-Schutz wünschen, verursacht dieser höhere Kosten.
Aber auch hier ist ihre Aufmerksamkeit gefragt. Denn wenn man sich ein Notebook oder Smartphone einfach stehlen lässt, wird dies als grob fahrlässiges Herbeiführen eines Schadens eingestuft. Die Versicherer dürfen dann die Leistung kürzen – schlimmsten sogar auf null. Ebenfalls oft nicht in den Versicherungsverträgen für Elektrogeräte abgedeckt sind defekte Akkus oder Softwareschäden.
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