Ob sich die erforderliche Invaliditätsfeststellung in der Unfallversicherung, aus der Zusammenschau mehrerer sich ergänzender Atteste ergeben kann, begutachtet folgendes Urteil des OLG Saarbrücken.
Ein Beitrag von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Gewerblichen Schutz und Informationstechnologierecht, Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Im November 2018 suchte der Versicherungsnehmer einen Chirurgen auf, der eine Gelenkarthose diagnostizierte. Dies meldete der Versicherungsnehmer seiner Unfallversicherung und behauptete, die Gelenkarthrose sei durch einen Skiunfall verursacht worden. Im Januar 2019 ließ der Versicherungsnehmer bei demselben Chirurgen eine weitere Schultergelenksverletzung diagnostizieren. Der Versicherungsnehmer meldete dies ebenfalls als ein sturzbedingtes Unfallereignis bei seiner Unfallversicherung.
Der Versicherer gab daraufhin ein fachorthopädisches Gutachten in Auftrag. Es wurde dabei eine Gebrauchsminderung des Arms festgestellt. Die Ursache kann aber laut dem Gutachten nicht auf die vom Versicherungsnehmer geltend gemachten Unfallereignisse zurückzuführen sein.
Der Versicherer verweigerte daraufhin die Leistung aus der Unfallversicherung, unter anderem weil die ärztlichen Atteste, die der Versicherungsnehmer eingereicht hatte, nicht erkennen ließen, dass die Schulterverletzungen zu einer dauerhaften und nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung führten.
Rechtliche Bewertung des OLG Saarbrücken
Damit Versicherungsschutz im Rahmen der Unfallversicherung besteht, muss ein Unfallereignis zu einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung geführt haben und dies muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt worden sein. Die Fristenregel soll dem Versicherer ermöglichen, eine Grundlage für die Überprüfung seiner Leistungspflicht zu erhalten.
Sinn und Zweck ist es binnen der Frist eine dauerhafte Beeinträchtigung festzustellen. Weitergehende inhaltliche Anforderungen sind an die Feststellung nicht zu stellen. Die vom Versicherungsnehmer eingereichten Feststellungen lassen jedoch keinen Rückschluss darauf zu, dass die Unfalleinwirkungen von Dauer sind. Es werden nur vorübergehende Schmerzsymptome beschrieben.
Die bloße Feststellung eines Befundes genügt den Anforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung daher nicht. Es muss vielmehr gerade festgestellt werden, dass die Beeinträchtigung von Dauer ist. Die vorgelegten Atteste genügten daher den Anforderungen einer Invaliditätsfeststellung nicht, erklärte das OLG Saarbrücken (OLG Saarbrücken, Urt. v. 22.02.2022 – Az. 5 U 37/21).
Zudem ist zulasten des Versicherungsnehmers festzustellen, dass eine dauerhafte Invalidität sich auch nicht aus der Zusammenschau der Feststellungen des Chirurgen herstellen ließ. Grundsätzlich wäre es zwar möglich gewesen, mehrere Befundene zusammenzuziehen und aus der Gesamtschau eine Invalidität anzunehmen, aber im vorliegenden Fall stellte keine Diagnose eine solche dauerhafte Beeinträchtigung fest.
Fazit und Hinweis für die Praxis
Wichtig für den Erhalt der Versicherungsleistung ist die Feststellung einer dauerhaften Beeinträchtigung. Vorübergehende Symptome reichen nicht aus. Es ist grundsätzlich möglich, mehrere Diagnosen einer dauerhaften Beeinträchtigung zusammenzuziehen aber die Befunde müssen jeweils die Dauerhaftigkeit attestieren.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Nur eine Gesundheitsfrage und stets aktueller Schutz
Mit der neuen Unfallversicherung beendet die Alte Leipziger die Überarbeitung ihrer Privatschutzpalette. Das neue Produkt kommt mit schlanker Gesundheitsprüfung, Best-Leistungs-Garantie, den neuen Progressionsstufen 800 und 1.000 sowie Optionen zur Beitragsreduzierung.
Darauf kommt es bei einer Unfallversicherung wirklich an!
Unfallversicherung jetzt auch für deutsche NGOs und Unternehmen
Zahlreiche Hilfsorganisationen befinden sich derzeit in der Ukraine im Einsatz. Dort verlagern die Menschen teilweise ihr Leben zurück auf die Straßen. Damit ändern sich auch die Schutzbedürfnisse der Helfenden. Bellwood Prestbury bietet nun auch NGOs und Unternehmen aus Deutschland flexiblen Unfallschutz.
Private Line: Der nächste große Schritt im SHU-Bereich
Ob Privathaftpflicht, Hausrat, Unfall oder Wohngebäude: Die NÜRNBERGER hat die Preise und Leistungen ihrer Private Line komplett überarbeitet und bietet zudem Vermittlern einfachere Prozesse. Auch das Thema Nachhaltigkeit floss in die Produktentwicklung ein.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Recyclingbranche unter Feuer: Warum Entsorger kaum noch Versicherungsschutz finden
Brände in Recyclinganlagen nehmen wieder zu – und mit ihnen die Prämien. Für Vermittler stellt sich die Frage: Wer bietet überhaupt noch tragfähigen Versicherungsschutz für diese Hochrisiko-Branche? Die Hübener Versicherung bleibt eine der letzten Adressen mit Branchenspezialisierung.
Insolvenzverfahren bei ELEMENT Insurance AG: Wie über 300.000 Verträgen abgewickelt werden sollen
Die ELEMENT Insurance AG muss nach Überschuldung und Rückversicherer-Aus abgewickelt werden. Über 300.000 Verträge wurden bereits beendet, die Schadenbearbeitung läuft weiter. Insolvenzverwalter Friedemann Schade setzt auf digitale Tools und konstruktive Lösungen – auch im Streit mit einem ehemaligen Dienstleister.
PKV bleibt 2025 stabil – doch Prävention bleibt politische Baustelle
Die private Krankenversicherung (PKV) zeigt sich zum Wahljahr 2025 widerstandsfähig und finanziell solide. Das geht aus der aktuellen SFCR-Studie von Zielke Research hervor: Die durchschnittliche Solvency-II-Quote liegt bei beachtlichen 515,55 Prozent. Kein einziges der untersuchten Unternehmen unterschreitet die gesetzlichen Kapitalanforderungen – ein Signal für Stabilität und Verlässlichkeit in unsicheren Zeiten.
Wüstenrot & Württembergische trotzt Krisenjahr – starker Auftakt 2025 nährt Gewinnhoffnungen
Trotz massiver Unwetterschäden und steigender Kfz-Kosten hat die W&W-Gruppe 2024 mit einem Gewinn abgeschlossen – und startet 2025 mit starkem Neugeschäft optimistisch ins neue Jahr. Vorstandschef Junker sieht die Gruppe auf stabilem Kurs.