Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

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Den Versicherungsschutz auf dem aktuellen Stand zu halten, ist unter Ärzten ein nebensächliches, aber äußerst wichtiges Thema. Der Arbeitsalltag von Ärzten ist im Grunde mit ganz anderen Arbeiten ausgefüllt und das Thema Versicherungen rückt schnell in den Hintergrund. Allerdings sollte immer sichergestellt sein, dass eine passende Berufshaftpflichtversicherung besteht.

Ein Beitrag von Alexander Reis, Finanzexperte für die Finanz- und Wirtschaftsberatung von Ärzten, Deutsche Ärzte Finanz AG

Alexander Reis, Finanzexperte für die Finanz- und Wirtschaftsberatung von Ärzten, Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG

Die Erhaltung der Gesundheit von Patienten in Arztpraxen und Kliniken liegt in der Obhut von Ärzten, worin in vielerlei Hinsicht äußerst verantwortungsvolle Tätigkeiten aufkommen. Trifft ein Arzt eine fragwürdige oder fehlerhafte Entscheidung, wodurch die Gesundheit des Patienten gefährdet sein könnte, so können die Folgen immens sein.

Allerdings gibt es Vorgehensweisen, um das Risiko bestmöglich zu verringern. Aus vertraglicher Sicht ist ein ordnungsgemäßer Versicherungsschutz zwingend erforderlich. Diese Verpflichtung ergibt sich zudem aus der Berufsordnung der Landesärztekammer § 21 MBO-Ä, auch wenn es keine bundeseinheitliche Regelung gibt. Gerade bei ärztlichen Behandlungsfehlern können hohe Forderungen entstehen. Deshalb ist es unerlässlich, das Risiko abzuwägen und individuell vertraglich anzupassen.

Moderne Medizin aus vertragsrechtlicher Sicht

Viele medizinische Behandlungen verlaufen völlig unproblematisch, denn die moderne Medizin, und in Kombination mit fundierten ärztlichen Kompetenzen, befindet sich auf einem hohen Qualitätsniveau. Objektiv betrachtet ist eine unzureichende Behandlung hingegen nicht immer direkt ersichtlich, kann aber schwerwiegende Auswirkungen haben.

Dadurch kann ein unscheinbarer Behandlungsfehler unmittelbare Folgen mit sich bringen. Eine mangelhafte Behandlung ist für Patienten und Ärzte enorm belastend. Zudem können auf den Arzt finanzielle Schwierigkeiten zukommen, sofern kein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Unbestritten ist, dass ärztliche Behandlungsfehler ihren Preis haben. Wenn dies allerdings aus der Perspektive des Wertes eines Menschen betrachtet wird, so ist die Gesundheit um jeden Preis wichtig.

Außerdienstliche Schadensfälle sind gesondert zu versichern

Die Vertragsdetails sind das A und O der Versicherungsleistung, dies gilt insbesondere auch für die Berufshaftpflichtversicherung. Schließlich müssen beispielsweise außerdienstliche Schadensfälle gesondert mitversichert werden und sind daher nicht im allgemeinen Versicherungsschutz enthalten.

Ob eine zusätzliche Versicherung erforderlich ist, sollte individuell abgeklärt werden. Im besten Fall ist die Inanspruchnahme einer Berufshaftpflichtversicherung im gesamten Berufsleben nicht erforderlich, aber dennoch schützt die Versicherungsleistung vor großen privaten und finanziellen Schwierigkeiten. Praktizierende Ärzte sollten sich daher vergewissern, dass alle Risiken, die mit medizinischen Behandlungen am Patienten verbunden sind, optimal abgesichert sind.

Offene Vertragsfragen abklären

Angestellte Ärzte einer Klinik sind grundsätzlich über den Klinikträger versichert. Ebenso besteht ein Behandlungsvertrag in der Regel zwischen der Klinik und dem Patienten und nicht direkt mit dem behandelnden Arzt, wodurch viele vertragsrechtliche Fragen bereits geklärt sind.

Jedoch können Klinikbetreiber dennoch Ansprüche gegenüber ihren Ärzten geltend machen. Es kann als angestellter Arzt also hilfreich sein, sich ein wenig Zeit für Vertragsfragen zu nehmen. Des Weiteren ist es ratsam, bereits bestehende Verträge immer mal wieder zu prüfen, ob die Vertragsdetails stets dem gewünschten Versicherungsschutz entsprechen.

Fazit

Die Schuldanerkennung aufgrund eines Behandlungsfehlers von Seiten des Arztes sollte die Versicherung nicht von der Leistungspflicht entbinden. Zudem sollte das Versicherungsunternehmen den Versicherungsvertrag im Schadensfall nicht einfach kündigen dürfen, auch wenn sich die der Versicherung innewohnenden Rechtsverhältnisse ändern.

Daher können sich Versicherte einer passenden Berufshaftpflichtversicherung auf die Vertragsbedingungen berufen. Ein Rat für Versicherte: Prüfen Sie von Zeit zu Zeit bestehende Verträge. Bei Bedarf ist zudem ein unverbindliches Beratungsgespräch nützlich.

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