Was beim Einstellen der Parkscheibe beachtet werden muss, regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 13 Abs. 2. Demnach ist der Zeiger der Scheibe auf den Strich der nächsten halben Stunde auszurichten.
Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung, klärt auf was es zu beachten gibt.
Wer den Parkplatz beispielsweise um 14:09 Uhr belegt, stellt die Parkscheibe auf 14:30 Uhr. Beginnt die Parkscheibenpflicht erst später, muss der Autofahrer die Uhrzeit des Beginns angeben. Befindet sich der Zeiger zwischen den Strichen, also nicht auf einer halben beziehungsweise vollen Stunde oder hat der Fahrer eine falsche Zeit angegeben, droht ein Verwarnungsgeld zwischen 20 und 40 Euro.
Wo muss die Parkscheibe liegen?
Wichtig ist, dass die Parkscheibe von außen gut lesbar ist. Am besten eignet sich daher das Armaturenbrett als Ablage. Da die Scheibe in Deutschland zu den Verkehrszeichen zählt, ist sogar ihr Aussehen gesetzlich geregelt. Neben der vorgeschriebenen Größe von 15 cm x 11 cm gibt es etwa Vorgaben zur Schriftart und zum blauen Farbton. Auch Werbung auf der Vorderseite der Parkscheibe ist verboten.
Welche Parkscheiben sind erlaubt?
Darüber hinaus sind weder handschriftliche Zettel noch rosa Scheiben mit lustigen Sprüchen als Ersatz für Parkscheiben nach der StVO zulässig. Erlaubt sind aber digitale Parkscheiben mit Typengenehmigung. Gut zu wissen: Wer für seine Besorgungen mehr Zeit benötigt als die maximale Parkdauer zulässt, muss sich einen neuen Parkplatz suchen oder wenigstens einmal eine Runde um den Häuserblock fahren. Ein Umstellen der Parkuhr reicht nicht aus, da auch andere Autofahrer die Möglichkeit bekommen sollen, den Parkplatz zu nutzen.
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