Versicherungsombudsmann veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2022

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Der Versicherungsombudsmann e. V. ist als anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle seiner Verpflichtung aus § 34 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) nachgekommen und hat den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 erstellt und auf seiner Homepage veröffentlicht.

Im Bericht des Versicherungsombudsmann e. V. wird unter anderem in komprimierter Form darüber informiert, wie viele Schlichtungsverfahren es im Jahr 2022 nach den beiden Verfahrensordnungen für Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen und gegen Vermittler von Versicherungsverträgen gegeben hat. Darüber hinaus wird die jeweils betroffene Versicherungssparte benannt.

Insgesamt wurden 444 Beschwerden gegen Vermittler bei der Schlichtungsstelle eingereicht, wovon allerdings 104 als unzulässig abgewiesen wurden. Als „zulässig beendet“ gibt der Bericht 331 Verfahren an, 37 waren zum Stichtag 31.12.2022 noch offen. Zum Vergleich: 2021 erreichten 667 Beschwerden die Streitbeilegungsstelle, wovon 119 als unzulässig abgewiesen wurden.

Je nach Ergebnis seiner Prüfung entscheidet der Ombudsmann über die Beschwerde, spricht eine Empfehlung aus, unterbreitet einen Schlichtungsvorschlag und erläutert die Sach- und Rechtslage in verständlicher Sprache. Ihm kommt im Verfahren gegen Versicherer auch die Befugnis zu, bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro für das Unternehmen verbindlich zugunsten der Schlichtungsantragsteller zu entscheiden.

Der Ombudsmann arbeitet für Verbraucher kostenfrei. Er überprüft neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidungen des Versicherers oder das Vorgehen des Versicherungsvermittlers.

Der Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr ist jeweils bis zum 1. Februar vorzulegen (nach § 4 Absatz 2 der Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung – VSBInfoV). Er kann kurz nach dem Jahreswechsel allerdings nur einige wichtige Angaben enthalten. Eine vertiefende und ausführliche Auswertung der Schlichtungsverfahren des Jahres 2022 mit umfangreichen Übersichten und Bewertungen zu den einzelnen Sparten wird erst der im kommenden Mai vorzustellende und zu veröffentlichende Jahresbericht 2022 enthalten.