Tätigkeitsbericht des VOTUM Verbands: keine systematischen Missstände erkennbar

Im Frühjahr 2018 hatte die vom VOTUM Verband für alle selbstständigen Gewerbetreibenden mit Genehmigungen nach den §§ 34 c bis i GewO gegründete Schlichtungsstelle die Zulassung vom Bundesamt für Justiz erhalten. Sie hat nun für ein erstes vollständiges Geschäftsjahr Bilanz gezogen und ihren Tätigkeitsbericht 2019 vorgelegt.

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Dabei zeigte sich, dass die an die Schlichtungsstelle herangetragenen Fälle, sowohl in der Fallzahl als auch vom Inhalt, keinen Anlass geben, systematische Missstände im Bereich der gewerblichen Vermittler festzustellen.

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 23 Schlichtungsanträge eingereicht. In sechs Fällen wurde die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens aufgenommen. Einige Anträge waren von vornherein unzulässig oder wurden zurückgenommen.

Bei fünf Anträgen erfolgten Verweisungen an den Versicherungsombudsmann oder den Ombudsmann der privaten Banken, da sich diese gegen Versicherungen und Banken richtete.

In weiteren fünf Verfahren konnte ein Schlichtungsverfahren nicht eröffnet werden, da der jeweilige Antragsgegner sich nicht bereit erklärt hatte, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen und eine solche Teilnahmeverpflichtung tatsächlich nur im Bereich der Versicherungsvermittlung und nicht bei anderen Leistungsangeboten besteht.

Bei den sechs Verfahren, in denen ein Schlichtungsverfahren erfolgte, wurde eines im Laufe des Jahres 2019 beendet und der Schlichtungsantrag von dem Ombudsmann als unbegründet zurückgewiesen.

Fünf Verfahren befinden sich noch in der Bearbeitung und werden voraussichtlich im Frühjahr 2020 beendet.

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Gewerbliche Vermittler: Beschwerde-Fallzahlen auf niedrigem Niveau

Die VOTUM-Schlichtungsstelle für die gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung bestätigt den Bericht des Versicherungsombudsmanns über die weiterhin äußerst geringe Anzahl von Beschwerdefällen.

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Versicherungsombudsmann veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2022

Insgesamt wurden 444 Beschwerden gegen Vermittler bei der Schlichtungsstelle eingereicht, wovon allerdings 104 als unzulässig abgewiesen wurden. 2021 erreichten noch 667 Beschwerden die den Versicherungsombudsmann, wovon 119 als unzulässig abgewiesen wurden.

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Versicherungsombudsmann: Weniger Beschwerden 2019

Im vergangenen Jahr verzeichnete der Versicherungsombudsmann weniger Beschwerden als das Jahr zuvor. 17.528 Anträge gab es im Jahr 2019 (2018: 18.956), von denen 4.527 (2018: 4.887) als unzulässig abgewiesen wurden. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht für 2019 hervor.
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Weniger Beschwerden über Versicherungsvermittler

Der diesjährige Tätigkeitsbericht des Versicherungsombudsmanns zeigt auf, dass die zulässigen Beschwerden über Versicherungsvermittler im Jahresvergleich um 193 auf nur 138 gesunken sind, bei insgesamt 12.639 Eingaben.

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Vermittlerbeschwerden in 2022 um 34 Prozent gesunken

Insgesamt erreichten den Versicherungsombudsmann rund 15.000 Beschwerden, wovon aber nur 444 als Vermittlerbeschwerden gezählt wurden. Damit liegt die Beschwerdequote über Vermittler in Relation zu den vermittelten Verträgen im verschwindend geringen Promillebereich.

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BVK: 2022 wieder wenig Beschwerden über Vermittler

Laut dem jüngst veröffentlichten Tätigkeitsbericht der anerkannten Schlichtungsstelle wurden nur 331 zulässige Beanstandungen über den Berufsstand bearbeitet. Bezogen auf Millionen vermittelter Versicherungsverträge liegt damit die Beschwerdequote im Promillebereich.

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