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Zum Jahresanfang veröffentlichte der Versicherungsombudsmann regelmäßig seinen Tätigkeitsbericht. Der diesjährige Bericht zeigt auf, dass die zulässigen Beschwerden über die Versicherungsvermittler im Jahresvergleich um 193 auf nur 138 gesunken sind, bei insgesamt 12.639 Eingaben.
Der Bericht ist seit dem 22. Januar 2024 auf seiner Homepage veröffentlicht. Im Bericht wird unter anderem in komprimierter Form darüber informiert, wie viele Schlichtungsverfahren es im Jahr 2023 nach den beiden Verfahrensordnungen für Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen und gegen Vermittler von Versicherungsverträgen gegeben hat. Darüber hinaus wird die jeweils betroffene Versicherungssparte
Positiv ist nach Ansicht des BVK, dass insgesamt die Beschwerdezahl über Versicherungsvermittler von 444 auf 318 sank. Bezogen auf alle zulässigen Eingaben (12.639) machen die Beschwerden über Versicherungsvermittler gerade einmal ein Prozent aus. Bezieht man die 138 Beschwerden auf die jährlich millionenfach vermittelten Versicherungsverträge, so bewegt sich die Beschwerdequote im Promillebereich.
„Das bestätigt uns – wie alle Jahre zuvor – in unserer Auffassung und Erfahrung der allgemeinen Zufriedenheit und Wertschätzung für die Vermittler“, kommentiert Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), die Ergebnisse. „Sie zeigen eindrucksvoll, wie gut, kompetent und zuverlässig die Vermittler arbeiten und belegen ein weiteres Mal die Ehrbarkeit und Kundenorientierung der Versicherungskaufleute.“
„Ich wüsste keinen Bereich in unserem Wirtschaftsleben, der so viele zufriedene Kunden hat“, sagt BVK-Präsident Heinz. „Daher fordern wir, dass alle Pläne zu Provisionsverboten endlich und endgültig ad acta gelegt werden.
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Insgesamt erreichten den Versicherungsombudsmann rund 15.000 Beschwerden, wovon aber nur 444 als Vermittlerbeschwerden gezählt wurden. Damit liegt die Beschwerdequote über Vermittler in Relation zu den vermittelten Verträgen im verschwindend geringen Promillebereich.
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