Zahlreiche Streamingdienste sorgen mit ihrem weitreichenden Angebot an Filmen und Serien, dass Nutzer jederzeit das sehen können, was sie wollen. Die Sendungen sind meist werbefrei abrufbar, dafür aber kostenpflichtig. Wer sparen möchte, überlegt sich möglicherweise seinen Streaming-Account mit Freunden zu teilen. Ist dies rechtlich zulässig?
Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH klärt auf
Wer ein Streaming-Abo abschließt, geht mit dem Anbieter einen Nutzungsvertrag ein und muss sich an die daraus resultierenden vertraglichen Pflichten halten, sprich: die Nutzungsbedingungen. Abhängig vom gewählten Tarif ist die Nutzung des Accounts meist auf eine bestimmte Anzahl an Personen im gleichen Haushalt oder Geräten begrenzt.
Diese Angaben finden Kunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Bestandteil des Vertrags sind. Manche Streaming-Anbieter kontrollieren ob sich Nutzer daran halten, indem sie beispielsweise die Postleitzahlen der einzelnen Nutzer für eine Adressverifizierung verlangen.
Bei anderen Streaming-Diensten ist die Eingabe eines Codes erforderlich, den der Vertragspartner zugeschickt bekommt, sobald sich eine neue Person anmeldet. Nur mit dem Code kann diese dann das Angebot nutzen. So wollen die Anbieter sicherstellen, dass beide im gleichen Haushalt leben. Dieses Verfahren wird bisher insbesondere in den USA ausprobiert.
Stellt der Streaming-Dienst eine unerlaubte Weitergabe der Zugangsdaten fest, drohen ein Ausschluss von der Nutzung des Angebots oder sogar Nachzahlungs- und Schadenersatzforderungen. Allerdings: Schadenersatzforderungen gegen deutsche Streaming-Nutzer sind bislang nicht bekannt. Und auch eine Kontensperrung ist bei vielen Anbietern zumindest in Deutschland noch die Ausnahme. Hier geht jedoch jeder Streaming-Dienst anders vor.
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