Wie lässt sich ein Wasserschaden im Haus vorbeugen?

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Ein Wasserschaden gehört zu den absoluten Horrorszenarien für Mieter wie Hausbesitzer. Innerhalb von kurzer Zeit hat Wasser das Potenzial, die gesamte Wohnung samt Hausrat zu beschädigen. Auch kommt es vor, dass die Wohnung nach einem solchen Unglück unbewohnbar ist und teuer saniert werden muss.

Noch schlimmer wird es, wenn Nachbarn ebenfalls betroffen sind. Auch diese Kosten kommen im schlimmsten Fall auf den Verursacher zu. Aus diesen Gründen ist es wichtig, entsprechende Vorkehrungen zu treffen und sich auch mit einer Versicherung abzusichern.

Wie kann ich Wasserschäden im Haus vorbeugen?

Eine Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov hat ergeben, dass Menschen einen Raub für genauso wahrscheinlich wie einen Wasserschaden halten. Tatsächlich melden Gebäudeversicherer jährlich rund 1,1 Millionen Leitungswasserschäden. Das bedeutet, dass im Durchschnitt alle 30 Sekunden eine Leckage an einer Wasserleitung auftritt und einen Schaden verursacht

Eine Option ist es, mithilfe von innovativen Sicherheitssystemen Wasserschäden zu vermeiden. Recht neu sind Wassersicherheitssysteme, die den Durchfluss und die Temperatur im eigenen Leitungssystem kontrollieren. Auf diese Weise identifizieren die Sicherheitssysteme kleine oder größere Leckagen und schalten dann die Wasserzufuhr automatisch ab.

Eine günstige Option sind Wassersensoren. Diese werden in der Nähe von Waschmaschine oder Geschirrspüler am Boden platziert. Kommen diese mit Feuchtigkeit in Berührung, ertönt, wie bei einem Feuermelder, ein Alarm. Es gibt diese auch als IP-Wassersensoren mit Netzwerkfunktionen, sodass ein Alarm ebenfalls auf dem Smartphone erscheint.

Welche Schäden deckt die Hausratversicherung ab?

Wer noch keine solche Versicherung hat, sollte sich um einen entsprechenden Schutz kümmern. Bereits ab 50 Euro monatlich finden sich Hausratversicherungen. Heutzutage lässt sich eine Hausratversicherung online abschließen zum Beispiel bei dem Versicherer Friday, was bequem ist und nur wenige Minuten in Anspruch nimmt.

Die Hausrat ist ein wichtiger Versicherungsschutz im Falle eines Wasserschadens. Dann zahlt eine solche Versicherung Schäden, die durch einen Rohrbruch oder die Leckage einer Leitung entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise Schäden an Einrichtungs- und Wertgegenständen. Hierzu gehören Möbel und auch Defekte an Elektrogeräten, die durch den Wassereinbruch entstanden sind.

Wichtig zu wissen ist, dass eine Hausratversicherung grundsätzlich Schäden ersetzt, die durch Leitungs- oder Heizungswasser entstanden sind. Geht es um innenliegende Regenfallrohre und Regenwasser aus Anlagen, das in die Wohnung eingedrungen ist, sowie andere Wasserschäden, muss dies ausdrücklich im Vertrag erwähnt werden.

Rohrbruch oder Leckage – wie lassen sich solche Szenarien verhindern?

Wer eine längere Geschäftsreise plant oder aus anderen Gründen mehrere Wochen abwesend ist, sollte unbedingt Vorkehrungen treffen. Dazu gehört es, den Hauptwasserhahn der Wohnung oder Liegenschaft abzudrehen. Auf diese Weise lassen sich bereits viele Szenarien, die zu einem Wasserschaden führen, verhindern.

Kann auch ein Starkregen einen Wasserschaden verursachen?

Es ist nicht immer ein Defekt am Wasser- oder Heizungsrohr, das einen Feuchtigkeitsschaden auslöst. Bei dem Jahrhundert-Hochwasser 2021 im Ahrtal hat sich gezeigt, welche vernichtende Kraft ein Fluss nach einem Starkregen haben kann.

Jedoch müssen solche Ereignisse nicht unbedingt in unmittelbarer Nähe eines Flusses auftreten. Auch wer weit ab von Wasserflächen wohnt, kann durch einen Starkregen beeinflusst werden. Es reicht aus, wenn die Kanalisation überlastet oder eine Regenrinne verstopft ist. Das Wasser sucht sich dann seinen eigenen Weg und der kann in den Keller oder die Wohnung führen.

Gegen solche Szenarien gibt es wenig Möglichkeiten zur Prävention. Wer vorbeugen will, sichert sich am besten auch mit einer Versicherung ab, die Überschwemmungen, Rückstau und andere Elementarschäden abdeckt. Auch bei vielen Hausratversicherungen gibt es diese erweiterte Deckung als Option.