Immobilienteilverkauf: Liquide in den eigenen 4 Wänden

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Ist erst einmal ein bestimmtes Alter erreicht, stellt sich die Frage, was mit einer eigenen Immobilie passieren soll. Vor allem dann, wenn diese auch nicht vererbt werden kann oder soll. Wird das Haus noch zu Lebzeiten verkauft, bedeutet das, dass zwangsläufig ein Auszug und die Suche nach einer Mietalternative anstehen. Es gibt jedoch eine Alternative, die es ermöglicht, bereits finanzielle Mittel für eine eigene Immobilie zu erhalten und trotzdem in dieser wohnen bleiben zu können.

Andreas Müller, Gründer und Geschäftsführer, REALWERTPARTNER Immobilien GmbH © REALWERTPARTNER Immobilien GmbH

Nachdem Andreas Müller, Geschäftsführer der REALWERTPARTNER Immobilien GmbH, aus seinem persönlichen Umfeld die Anfrage zur Analyse eines optimalen Immobilienverkaufs mit Nießbrauchsrecht erhalten hatte, entwickelte der Unternehmer auf Basis bereits teilweise vorhandener Möglichkeiten ein individuelles Konzept für den Immobilienteilverkauf, um genau auf die Bedürfnisse der anfragenden Personen eingehen zu können.

Ziel war es, dass der Teilverkäufer nach dem anteiligen Verkauf der Immobilie nicht aus seinem Zuhause ausziehen muss, aber trotzdem neue Liquidität erhalten kann. Hierbei können Teilverkäufer bis zu 50 Prozent ihres Immobilienwertes an die REALWERTPARTNER Immobilien GmbH verkaufen, aber die Immobilie weiterhin bewohnen.

Geregelt und rechtlich abgesichert ist dies durch das Nießbrauchsrecht, welches im Grundbuch eingetragen wird und garantiert, dass ein lebenslanges Wohnen und selbstbestimmtes Nutzen ermöglicht wird. Für die weitere uneingeschränkte Nutzung der Immobilie wird dann für den verkauften Anteil eine Nutzungsgebühr fällig, die als Teil des Kaufpreises für zehn Jahre im Voraus oder monatlich bezahlt wird. So profitiert der ehemalige Eigentümer von finanzieller Freiheit, sowie der Möglichkeit, seine gewohnte Umgebung weiterhin zu behalten.

Der Ablauf

Wer sein Haus im Zuge eines Teilverkaufs veräußern möchte, kann sich als erstes ein kostenloses Angebot einholen. Im ersten Schritt wird der mögliche Wert der Immobilie durch entsprechende Daten ermittelt. Sollte dieser dem Verkäufer zusagen, wird der tatsächliche Wert dann durch einen neutralen und zertifizierten Immobiliengutachter festgestellt. Dieser Sachverständigenwert ist dann verbindlich und bildet den Realwert als Basis für das finale Angebot mit den entsprechenden Wertindikatoren sowie der möglichen Höhe der Sofortauszahlung.

Wird das Angebot durch den Teilverkäufer angenommen, wird ein verbindlicher Vertragsentwurf zugesendet, auf welchen nach einer Prüfungsfrist von mindestens 14 Tagen ein Notartermin zur Beurkundung des Teilverkaufes folgt. Hierbei überwacht der Notar neben den vertraglichen Gegebenheiten auch den gesamten weiteren Vorgang sowie die Auszahlung des gewünschten Kaufpreises. Erst hiernach findet der Übertrag des anteiligen Eigentums statt.

Der anteilige Verkauf einer Immobilie bedeutet nicht, dass ab sofort nichts mehr an dieser verändert werden darf. Jeder Vorgang, der das Haus in seinem Wert erhält, oder diesen steigert, darf durchgeführt werden. So ist es etwa möglich, einen Wintergarten anzubauen, einen Garten anzulegen oder Renovierungsarbeiten vorzunehmen.

Ebenfalls ist es möglich, Modernisierungsmaßnahmen vorzunehmen, die beispielsweise Wärmedämmung oder Heizkörper betreffen. Diese ermöglichen es, sofort Nebenkosten einzusparen, was dem Teilverkäufer zugutekommt.

Fazit

Ein Hausverkauf muss nicht bedeuten, dass ein Umzug ansteht. Es ist möglich, einen Teilverkauf vorzunehmen, der dazu führt, finanzielle Mittel zu erhalten, aber weiterhin in seinem eigenen Haus wohnen zu bleiben. Die notarielle Überwachung des Vorgangs, sowie einer Wertermittlung durch einen zertifizierten Immobiliengutachter, bietet höchste Sicherheit und Professionalität.

Damit ein rechtsverbindlicher Vertrag stattfinden kann, ist es zwingend notwendig, ein Nießbrauchsrecht in das Grundbuch einzutragen. Dieses manifestiert, dass der ehemalige Eigentümer bis zu seinem Lebensende in der Immobilie wohnen bleiben darf.

Bild (2): © REALWERTPARTNER Immobilien GmbH