Verheiratete Pärchen haben nach der Trauung eine Menge zu entscheiden. Mitunter können sie als Arbeitnehmer ihre Steuerklassen aktualisieren. Somit lassen sich häufig Beiträge im Rahmen von Lohnsteuer, Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag optimieren.
Doch welche Steuerklassen sind für Ehepaare am besten geeignet?
Welche Steuerklassen sollten Eheleute nach der Hochzeit wählen?
In diesem Zusammenhang gibt es keine optimale Antwort, da die passende Steuerklasse immer vom individuellen Fall abhängt. Ist zum Beispiel nur ein Ehepartner erwerbstätig, so ist die Steuerklasse III ideal, um Steuern einzusparen. Arbeiten beide Eheleute, muss genauer auf die Einnahmen geschaut werden. Verdient ein Partner ungefähr 60 Prozent des gemeinsamen Arbeitslohns, ist die Steuerklasse III für den Mehrverdiener und die Steuerklasse V für den Geringverdiener interessant. Ist das Einkommen beider Ehepartner hingegen im Schnitt monatlich gleichhoch angesiedelt, ist die Steuerklasse IV für beide Parteien vorteilhafter.
Hinweis: Eheleute, die nach der Hochzeit keine Mitteilung zur Steuerklassenveränderung beantragen, landen automatisch in der Steuerklasse IV.
Tipp: Selbst, wenn Ehepartner nicht in andere Steuerklassen wechseln, können sie bei ungünstigen Steuerklassenkombis die zu viel entrichteten Steuern über den Steuerausgleich einer Einkommensteuererklärung zurückerhalten. Mit einem Brutto-Netto-Rechner lässt sich im Vorfeld ein erster Einblick in die Welt der unterschiedlichen Steuerklassen erzielen. Anschließend lässt sich abwägen, welche Steuerklassen für Ehepaare am besten geeignet sind.
Wie wirken sich die Steuerklassen auf das Bruttoeinkommen aus?
Hierzu sind die jeweiligen Steuerklassenkombinationen genauer in Augenschein zu nehmen. Entscheiden sich Ehepaare zum Beispiel für die Steuerklasse IV/IV, bleibt die Steuerminderung jeden Monat aufgrund des Splittingtarifs unberücksichtigt. Das Ehepaar zahlt Steuern wie ledige Steuerzahler. Diese Beiträge fallen also dementsprechend höher aus. Erst bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung lässt sich zugunsten des Ehepaares ein Vorteil erzielen. Dabei werden die zu viel entrichteten Steuern angeglichen.
In vielen Fällen verdient ein Ehepartner jedoch deutlich mehr als der andere. In diesem Rahmen ist die Steuerklassenkombi III/V für das Paar empfehlenswert. Während der besserverdienende Ehepartner nur wenige Abzüge zu erwarten hat, wird der Lohn des Partners mit Steuerklasse V wesentlich höher belastet.
Auch in diesem Fall kann ein Ausgleich hinsichtlich der Einkommenssteuerveranlagung erfolgen.
Hinweis: Es gibt noch die Steuerklasse IV mit Faktor zu bedenken. Hierfür ist auch das unterschiedlich hohe Einkommen maßgeblich, bei dem eigentlich ebenso die III/V-Kombi anfällt. Hierfür ermittelt das Finanzamt auf Wunsch jedoch andere Gehaltbesteuerungen für beide Eheleute mithilfe eines zu erwartenden Einkommenssatzes. Der Partner, der weniger verdient, erhält somit mehr Netto. Allerdings zahlen die Eheleute insgesamt monatlich mehr Steuern als bei der III/V-Regelung.
Wann sollte ein Steuerklassenwechsel angemeldet werden?
Die Steuerklasse ist immer maßgeblich vom Familienstand. Heiraten Paare oder lassen sie sich scheiden, kann ein Steuerklassenwechsel erfolgen. In einigen Fällen geschieht ein Wechsel automatisch, in anderen ist eine Beantragung erforderlich.
Verheiratete, die in etwas ein gleiches Einkommen erwirken, sind mit der Steuerklasse IV gut beraten. Sie können aber frei wählen, ob die Steuerklasse IV mit Faktor oder doch die Kombination III/V sinnvoll ist. In beiden Fällen ist ein Antrag beim hiesigen Finanzamt nötig. Der Antrag ist zudem von beiden Ehepaaren zu unterzeichnen. Soll ein Wechsel von Steuerklasse III/V zur Steuerklasse IV erfolgen, reicht seit dem Jahr 2018 ein einseitiger Antrag aus, da der Wechsel ohnehin beide Ehepartner betrifft.
Verheiratete Paare können somit nicht immer durch einen Steuerklassenwechsel Steuern einsparen. Wer jedoch eine günstige Lohnsteuerklasse nutzt, ist in der Lage, monatlich von mehr Nettoeinkommen profitieren. Somit muss nicht zwingend auf einen Ausgleich durch die Steuererklärung gewartet werden. Vor allem Ehepartner, die zwei unterschiedliche Einkommen erwarten, zahlen oftmals viele Steuern. Daher ist ein Wechsel in die Steuerklassen III/V sinnvoll.
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