Seit Ende Oktober ist klar: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland steigt im Jahr 2023 um 0,3 Prozent auf 1,6 Prozent. Individuell können einzelne Kassen ab Januar 2023 auch noch höhere Zusatzbeiträge festlegen – und sie müssen ihre Versicherten nicht schriftlich darüber informieren wie sonst! Ein genauer Kassencheck lohnt sich.
„Bisher waren die Krankenkassen in Deutschland verpflichtet, ihre Kunden über Beitragserhöhungen per Brief zu informieren – diese Pflicht wird bis Mitte 2023 ausgesetzt. Deshalb ist Eigeninitiative der gesetzlich Versicherten gefragt“, erklärt Thomas Adolph, Geschäftsführer des Vergleichsportal für Deutschlands Krankenkassen, www.gesetzlichekrankenkassen.de, das umfassende Leistungsinformationen über die noch immer 97 Krankenkassen aufbereitet und kontinuierlich aktualisiert.
Wer also nicht erst bei der Gehaltsabrechnung eine Überraschung erleben will, kann sich ab Ende Dezember über das Vergleichsportal über den jeweiligen Zusatzbeitrag informieren. Sollte man selbst von einer Erhöhung betroffen sein, lohnt sich auf jeden Fall ein Vergleich mit anderen Krankenkassen – und gegebenenfalls auch ein Wechsel!
Bestimmte Personengruppen, unter anderem Arbeitslosengeld-II-Empfänger, Azubis, die weniger als 325 Euro brutto monatlich verdienen, oder Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, müssen hier keine Überraschung fürchten: Für sie gilt der jetzt erhöhte durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,6 Prozent anstelle des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.
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