Fondsgebundene Rückdeckungsversicherung in der Unterstützungskasse

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In Zeiten niedriger Zinsen und hoher Inflation sind auch in der betrieblichen Altersversorgung Produkte mit Fondsanbindung gefragt. Über deren Zulässigkeit in der rückgedeckten Unterstützungskasse herrschte Unklarheit, da letzte Äußerungen des BMF zu diesem Thema aus dem Jahr 1998 stammten.

In einem Schreiben an den GDV hat das BMF nun klargestellt, dass auch fondsgebundene Versicherungen mit garantierten Mindestleistungen als Rückdeckungsversicherung bei Unterstützungskassen steuerlich zulässig sind.

Demnach können nun auch innovative fondsgebundene Versicherungen, wie sie in der Direktversicherung bereits verbreitet sind, im Durchführungsweg Unterstützungskasse eingesetzt werden. Von dieser Möglichkeit haben Mitarbeiter des ifa bereits im Jahr 2020 in der Zeitschrift BetrAV berichtet.