BdV vs. Vitality: So unsportlich ist der Fitness-Tarif

Ende März hat sich der Bund der Versicherten e. V. (BdV) auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) München mit seiner Klage gegen die undurchsichtigen Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) „SBU-professional Vitality“ der Dialog Lebensversicherung durchgesetzt. Das OLG hatte dem Versicherer verboten, die strittigen Klauseln zu verwenden oder sich auf sie zu berufen. Nun liegt das schriftliche Urteil vor.

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Der BU-Tarif wird in Kombination mit dem „Vitality“-Gesundheitsprogramm des Versicherungskonzerns Generali abgeschlossen. Das Programm verspricht unter anderem Nachlässe bei der Versicherungsprämie als Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten.

Verbraucher*innen erfahren allerdings nicht, welches konkrete Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führt. Außerdem weist der Versicherer nicht darauf hin, dass die in Aussicht gestellten Rabatte bei fehlenden Überschüssen auch gänzlich ausbleiben können. Erfährt der Versicherer zudem nicht termingerecht vom gesundheitsbewussten Verhalten der versicherten Person, wird dieses nicht vergünstigend in die Prämienberechnung einbezogen – auch wenn der Versicherer die Nichtübermittlung selbst zu vertreten hat.

Laut der Entscheidung des OLG München verstößt die „Überschussklausel“ gegen das Transparenzgebot und die „Informationsklausel“ ist unangemessen benachteiligend. BdV-Vorstand Stephen Rehmke erklärt:

Auch das Berufungsgericht hat sich unserer Bewertung angeschlossen: Die Klauseln des Fitness-Tarifs sind intransparent und benachteiligend – das ist definitiv kein Kandidat für den Fairnesspokal.

Der Versicherer hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Revision einzulegen. Wenn auch das zweite Richterkollegium dem Versicherer erklärt, dass seine Vertragsbedingungen unverständlich seien und seine Versicherten benachteilige, würde der BdV erwarten, dass er sie im Kundeninteresse endgültig vom Markt nimmt, so Rehmke weiter. Dieser könne stattdessen auch weiter prozessieren. Der BdV sei fit für die dritte Runde.

Nach erfolgloser Abmahnung hatte der Verbraucherschutzverein im Juli 2020 Klage erhoben und nun in erster und zweiter Instanz gewonnen. Datenschützer*innen hatten in der Vergangenheit bereits den zweifelhaften Umgang mit Kundendaten im Rahmen des Vitality-Programms kritisiert. Unter anderem wurde es 2016 mit dem Negativpreis „Big Brother Award“ in der Kategorie Verbraucherschutz ausgezeichnet.

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