degenia startet mit Wohngebäudekonzept T22

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Mit der Intention, typische Haftungsfallen zu minimieren, hat die degenia Versicherungsdienst AG bei der Entwicklung ihrer neuen Wohngebäudeversicherung dem erfolgreichen Vorgängerkonzept T21 das i-Tüpfelchen aufgesetzt und mit den aus Vermittlersicht ausschlaggebenden haftungsminimierenden Leistungsbausteinen optimiert.

Unter anderem sind jetzt entscheidende Bausteine wie grobe Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzung, Wegfall der Mindestwindstärke, Best-Leistungs- sowie Besitzstands-Garantie und Inhalte aus den wegweisenden Urteilen bezüglich Rückstauklappe (OLG Frankfurt 7U 71/21, Urteil vom 13. Mai 2022) und  undichte Fugen (BGH IV ZR 236/20, Urteil vom 20. Oktober 2021) berücksichtigt.

Halime Koppius, Vorständin degenia Versicherungsdienst AG

Für degenia-Vorstand Halime Koppius hat der frische T22 absoluten Seltenheitswert am deutschen Versicherungsmarkt: Alleine schon mit dem neuen Leistungsbaustein „Grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften“ biete man bereits im premium-Tarif großzügigen Schutz mit einem Sublimit von 50.000 Euro. Beim Top-Tarif optimum steige der Versicherungsschutz für derartige Leistungsfälle auf 500.000 Euro. Das sei woanders kaum zu finden. 

Eine funktionsfähige Rückstauklappe ist nicht mehr Bestandteil in der Deklaration Elementar und wurde im premium- und optimum-Tarif komplett gestrichen. Ab der Tarifvariante premium verzichtet degenia auf die Mindestwindstärke. Für Kunden wie Vermittler entfällt damit endlich die teils lästige Beweispflicht der Windstärke 8 oder in Zahlen 62 km/h beziehungsweise 17,2 m/s.

Über das Wohnflächenmodell verzichtet degenia im neuen Wohngebäudetarif auf die Ermittlung der Versicherungssumme. Somit besteht Versicherungsschutz bis zum ortsüblichen Neubauwert, sofern das Wohngebäude korrekt beschrieben ist beziehungsweise die Wohnfläche korrekt angegeben ist.

Damit Makler und Kunden beim Wechsel zu degenia maximalen Schutz genießen, stattet die degenia ihren Top-Tarif optimum mit einer Besitzstandsklausel und der Best-Leistungs-Garantie aus. Ergänzend hierzu ist gegen Zahlung einer Einmalprämie im Wechselgeschäft zusätzlich eine Konditionsdifferenzdeckung möglich.

Das maßgebende Fugenurteil wurde sowohl im premium- als auch im optimum-Tarif beachtet: degenia-Kunden können damit Nässeschäden, die aufgrund defekter Fugen auftreten, gemäß der neuesten Rechtsprechung beim Versicherer melden. Einfamilienhäuser genießen im premium-Tarif Deckung bis 10.000 Euro; im optimum-Tarif gilt die Deckung bis zur Versicherungssumme. Für Mehrfamilienhäuser gilt die Deckung im premium-Tarif bis 1.000 Euro und bei optimum bis 5.000 Euro.

Makler und Kunden werden sich darüber freuen, dass es beim neuen Wohngebäudekonzept T22 keine preislichen Veränderungen im Vergleich zum Vorgängertarif T21 gibt. Sowohl Versicherungsprämie als auch Courtagesatz bleiben bestehen. Und das trotz deutlicher Leistungsverbesserung und Rekordinflationsrate.

Der neue Wohngebäudetarif ist ab sofort in mydegenia.de beziehungsweise im Mr.Money-Rechner abschließbar.

Bild (2): © degenia Versicherungsdienst AG