ETF-Sparpläne, Wertpapiere, Gold, Immobilien und Co. – für Privatanleger gibt es eine Vielzahl verschiedener Möglichkeiten, ihr Geld mit dem Ziel des Vermögensaufbaus zu investieren. Neben klassischen Optionen mischen immer mehr digitale Alternativen den Markt auf. Eine rechtliche Einordnung von Non-Fungible Tokens (NTFs).
Ein Beitrag von Dr. Wolfgang Richter, Rechtsanwalt und Partner, gunnercooke und Felix Korten, Vorstand und Rechtsanwalt, Korten Rechtsanwälte AG, Partner, gunnercooke
Während Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum in den vergangenen Jahren für Schlagzeilen sorgten, schlagen aktuell vor allem Berichte über sogenannte Non-Fungible Tokens, kurz NFTs, hohe Wellen. Im Zuge dessen entstand ein regelrechter Boom um den Handel der digitalen Eigentums- beziehungsweise Echtheitszertifikate. Die dafür verwendete Blockchain-Technologie gilt dabei seit geraumer Zeit als innovativer Zukunftstrend. Schließlich ermöglicht diese es, Daten, wie Informationen zu Transaktionen, transparent und konsistent abzuspeichern.
Die möglichen Anwendungen betreffen alle gesellschaftlichen Bereiche, nicht zuletzt den Finanzsektor. Dieser hat sich der Technologie schon intensiv angenommen, auch wenn vieles davon in der Öffentlichkeit noch nicht so wahrgenommen wird. Allerdings gibt es bei einzelnen Anwendungen, wie zum Beispiel bei NFTs, noch viele offene Fragen, die auch Bankinstitute erst einmal zögern lassen.
Eine Frage der Definition
Während die halbe Welt über NFTs spricht, fragt sich die andere Hälfte, was hinter der neuen digitalen Anlageform steckt. Wie der englische Name es schon verrät, handelt es sich um einzigartige und nicht austauschbare Wertmarken, die alle Besitzinformationen explizit vermerkt haben. Diese und viele andere Daten werden in einem geschützten Datenprotokoll abgespeichert – einer Blockchain. Durch die Fähigkeit, Besitz konkret zuordnen zu können, stellen NFTs einzigartige Echtheits- und vor allem Eigentumsnachweise dar. Ihre digitale Form und die damit verbundenen grenzenlosen Anwendungsgebiete erlauben es, die Tokens unter anderem als Zertifikate für Bilder, Musik, Videos oder Sammelkarten zu nutzen.
Auch auf dem Kunstmarkt erfahren sie eine immer größere Beliebtheit, schließlich helfen die Nachweise beispielsweise Fälschungen und rechtswidrige Verkäufe zu identifizieren. Ebenjene Verifizierung kann auf digitale, aber auch analoge Gegenstände angewandt werden, was diese Handhabung deshalb auch für den Finanzsektor interessant macht.
Alles klar – oder doch nicht?
Durch ein steigendes Handelsvolumen ist es nur eine Frage der Zeit, bis erste große Rechtsstreitigkeiten um die digitalen Tokens ausbrechen – besonders in Bezug auf etwaige Nutzungs- und Eigentumsregelungen. Aufgrund dessen lohnt es, vor dem Kauf die aktuelle Rechtslage zu kennen.
Bei NFTs handelt es sich nicht um Sachen, vielmehr um sogenannte sonstige Gegenstände, für die die Regeln des Rechtskaufs Anwendung finden. Aber auch andere Gestaltungen sind denkbar. Für Käufer ist
wichtig, dass sie sich darüber vergewissern, welche Rechte sie mit dem NFT erwerben. Dürfen sie es beliebig nutzen? Können Sie es vervielfältigen und selbst kommerziell einsetzen? Können andere von der Nutzung ausgeschlossen werden?
Wie sich aus den Fragen ergibt, können hier nicht ohne Weiteres Parallelen zu einer Eigentumsstellung gezogen werden. Immerhin schützt jedoch grundsätzlich die Blockchain-Technologie gegen klassische unberechtigte Zugriffe. Verfügt werden kann das sogenannte Wallet und die darin enthaltenen NFTs nur, sofern der einzigartige Schlüssel vorliegt.
Im Ergebnis hängt eine konkrete juristische Einordnung sehr stark von der vertraglichen Gestaltung aller Beteiligten ab. Diese tun also gut daran, anders als bei dem Kauf eines Fahrrads, sich sehr genau die ausdrücklich festgehaltenen Rechte und Pflichten der Beteiligten anzuschauen.
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