Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie kritisch.
Denn damit solle es ab dem 31. Januar 2023 Unternehmen und Rechtsträgern, die Zusagen zur betrieblichen Altersvorsorge getätigt haben, ermöglicht werden, mit anderen ausländischen Gesellschaften zu fusionieren, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Die Krux dabei sei, dass der Referentenentwurf Klagen gegen solche Fusionen ausschließe. Damit werde es den Versorgungsberechtigten nicht möglich sein, sich gegen solche Transaktionen juristisch zu wehren, wenn sie befürchten müssen, dass ihre Rentenanwartschaften nicht mehr insolvenzsicher gestaltet werden.
Zwar gesteht der Referentenentwurf den betroffenen Rentenbeziehern und -anwärtern unter Umständen die Stellung einer möglichen Sicherheit zu. Diese müsste jedoch aktiv eingefordert werden und die tatsächliche Vollstreckung im Ausland könnte schwieriger sein als im Inland.
Deshalb teilt der BVK auch die Kritik des Pensions-Sicherungs-Vereins auf Gegenseitigkeit (PSVaG) am Referentenentwurf. Auch dieser bemängelt, dass in der jetzigen Fassung der EU-Umwandlungsrichtlinie bei Transaktionen ins Ausland keine Rechtsträger mehr in Deutschland verbleiben und dies daher zu unsicheren Haftungsregelungen für die Zusagen der betrieblichen Altersvorsorge führen könnte. So lasse laut PSVaG der Referentenentwurf zu Lasten der Versorgungsberechtigten Möglichkeiten zum Rechtsmissbrauch offen sowie zu schwierigen Rechtsverfolgungen in einem anderen europäischen Staat.
Dies können man als BVK und als ehrbare Versicherungsvermittler mit einer sozialpolitischen Verantwortung und Auftrag gegenüber den Kunden unmöglich befürworten, so BVK-Präsident Heinz.
Themen:
LESEN SIE AUCH
BVK begrüßt bAV-Reform – und fordert stärkere Einbindung der Vermittler
BVK-Präsidium einstimmig wiedergewählt
BVK plädiert für mehr Unterstützung der Vermittlerinteressen gegenüber der EU
Weniger Beschwerden über Versicherungsvermittler
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Kundenzufriedenheit in der Schadenregulierung steigt deutlich
Grundfähigkeitsversicherung: Warum Beratung entscheidend ist
Grundfähigkeitsversicherung im Härtetest: Strengere Maßstäbe drücken die Ergebnisse
Kundenzufriedenheit: Vermittler machen den Unterschied
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.