Im vergangenen Jahr drehte es sich in den Medien sehr viel um das Thema Kryptowährungen. Während das Auf und Ab auf dem Kryptomarkt manche abschreckt, sehen andere darin die Chance, mit wenigen Klicks reich zu werden.
Eine repräsentative Studie des digitalen Versicherungsmanagers CLARK mit dem YouGov zeigt: Investments in digitale Währungen treffen vor allem bei der jungen Generation auf Interesse. Bereits jede*r sechste Befragte (16 Prozent) im Alter von 18 bis 34 Jahren kauft Bitcoin, Ether & Co.
Der Rest der Gesellschaft bleibt hingegen skeptisch: Bei den über 35-Jährigen sind es nur 4,7 Prozent, die bereits in Kryptowährung investieren. Für ein Drittel der Deutschen (32 Prozent) kommen die virtuellen Coins als Option der Altersvorsorge überhaupt nicht in Betracht. Weitere 23 Prozent sehen darin keine seriöse Anlageform. Im Jahr 2022 ist der Kauf von Kryptowährung gerade einmal für sieben Prozent der Deutschen eine Option, um Geld anzulegen.
Auch Begeisterung für digitale Wertgegenstände bleibt noch aus
Der Trend unter den jungen Deutschen in Sachen Kryptowährung nimmt nur langsam zu. Auch der Hype um digitale Collectables, sogenannte "Non Fungible Tokens" (NFT), bleibt hierzulande bislang aus. Laut einer früheren CLARK-Studie hatten im September 2021 nur 13 Prozent der Deutschen schon von NFTs gehört. Gerade einmal drei Prozent gaben an, bereits NFTs zu besitzen und fünf Prozent planten die Anschaffung in der Zukunft. Ein Großteil der Deutschen (71 Prozent) hatte bis dato noch nie von NFTs gehört. Bei ihnen handelt es sich nicht um eine Währung, sondern um einzigartige, limitierte, digitale Kunstgegenstände, welche den Sammlernerv der heutigen Gesellschaft voll und ganz treffen.
Virtuelle Assets brauchen reale Absicherung
Ob virtuelle Währungen oder digitale Kunstgegenstände – wer zu den wenigen Personen in Deutschland gehört, die solch außergewöhnliche Assets besitzen, sollte sich unbedingt um einen umfassenden Versicherungsschutz kümmern. Dabei stellt die offensichtlichste Gefahr für Eigentümer*innen die eigene Vergesslichkeit dar. Schätzungen zufolge verschwinden täglich etwa 1.500 Bitcoins von der Bildoberfläche, weil Wallet-Keys, PINs und Kennwörter vergessen oder verloren gehen. Es empfiehlt sich also, Zugangsdaten an einem sicheren und gleichzeitig wieder auffindbaren Ort aufzubewahren.
Für den Fall einer Cyberattacke gibt es Versicherungen, die für den finanziellen Schaden einspringen. So stufen neuere Hausratversicherungen das Hacken eines Computers und den dadurch entstehenden Schaden zum Beispiel bei Verwendung und Stehlen der Online-Banking-Daten als Einbruch ein. Zu beachten ist, dass diese Versicherungen nur dann für Schäden aufkommen, wenn die Bank die Verantwortung für den Fall ablehnt. Eine Cyber Risk Versicherung kann unter anderem Unterstützung bei der Datenrettung nach einem Hackerangriff und beim Entfernen rufschädigender Inhalte im Internet bieten. Dr. Marco Adelt, Co-Gründer und COO von CLARK, sagt:
Sowohl bei der Absicherung über die Hausratversicherung, als auch durch eine Cyber-Risk-Versicherung setzen Versicherer voraus, dass ein entsprechender Anti-Virus-Schutz vorhanden ist und auch die Daten als solche mit einem sicheren Passwort geschützt sind. Wichtig ist hierbei, genau in die Vertragsbedingungen zu schauen. Viele neue Policen schließen Schäden an Dritten durch Cyberkriminalität mit ein - ältere Verträge sollten daher unter Umständen geprüft und zum Laufzeitende gewechselt werden.
Nicht nur durch Corona nimmt die Gefahr durch Cyberkriminalität zu. Laut Adelt sollten Verbrauchende ihre bestehende Versicherungssituation von einem unabhängigen Experten vor dem Hintergrund der persönlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten überprüfen lassen und Policen so wählen, dass sie auch gegen die Folgen von Internetkriminalität schützen.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Sind Geldanlagen (k)eine Frauensache?
Finanzen gelten gemeinhin nicht als Frauensache. Gender Pay Gap, Gender Wealth Gap und Gender Pension Gap sind nur einige Schlagworte, wenn es um Vermögen und Finanzen von Frauen und Männern geht.
Lebensstandard: Sorgen und Vorsorgestrategien der Deutschen
Als größtes Risiko für den Verlust ihres Lebensstandards empfinden die Bundesbürger*innen Krankheiten, Unfälle, wirtschaftliche Veränderungen sowie eine unzureichende Altersvorsorge. Die Mehrheit setzt darauf, privat Geld zurückzulegen, insbesondere in ETFs und Fonds.
Versicherungen & Nachhaltigkeit: Wie grün sollte Versicherungsschutz sein?
Überschwemmungen, Hitzewellen und Waldbrände - die aktuelle Situation führt uns vor Augen, dass der Klimawandel in vollem Gange ist. Aber nicht alle Menschen in Deutschland legen Wert darauf, dass ihr Versicherer nachhaltig handelt.
Immobilienkredite: Was bei steigenden Zinsen zu tun ist
Die Zinsen beim Immobilienkauf steigen unaufhörlich weiter. Insofern spielt der richtige Zeitpunkt für den Kauf eine Rolle und auchdie Anschlussfinanzierung, zum Beispiel als Sondertilgung, ist rechtzeitig zu klären.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
BFH-Urteil zum freiwilligen Wehrdienst: Wann Kindergeld trotz Soldatendienst gezahlt wird
Der Bundesfinanzhof schafft Klarheit: Ein freiwilliger Wehrdienst allein begründet keinen Anspruch – doch wer ausbildungswillig ist und keinen Platz findet, kann profitieren. Was das Urteil für Familien bedeutet.
Geldanlage: Sicherheit vor Rendite – aber mit wachsender Risikobereitschaft
Für die meisten Deutschen steht Sicherheit bei der Geldanlage weiterhin an erster Stelle. Das zeigt eine aktuelle repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der BarmeniaGothaer. Während klassische Sparformen dominieren, gewinnt das Interesse an renditestärkeren Alternativen wie Fonds und Aktien langsam an Bedeutung.
Insolvenzverfahren der P&R-Gruppe: Über 666 Millionen Euro an Gläubiger verteilt
In den Insolvenzverfahren der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften wurde nunmehr die vierte Abschlagsverteilung vorgenommen. Insgesamt rund 122 Millionen Euro wurden an mehr als 54.000 Gläubiger ausgezahlt.

Steuerbonus aus der Nebenkostenabrechnung
Versteckte Steuerersparnis in der Betriebskostenabrechnung: Wer haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gezielt nutzt, kann jährlich mehrere hundert Euro direkt von der Steuer abziehen. Was § 35a EStG erlaubt, wie man eine Bescheinigung bei der Hausverwaltung anfordert – und worauf Mieter und Eigentümer jetzt achten sollten.