Viele Kunden sehen in ihrem Makler oft einen Ansprechpartner für all ihre Wirtschaftsfragen. Im Gewerbebereich ist dieser Anspruch besonders ausgeprägt. Um die Erwartungen zu erfüllen und um sich als Risikomanager zu empfehlen, kann der Makler seine Kunden auf rechtliche Änderungen hinweisen und auf diese Weise wichtige Impulse geben. Rechtsanwälte und Steuerberater kümmern sich anschließend um die fachlichen Details.
Ein Beitrag von Alexander Retsch, Volljurist und Syndikus der vfm-Gruppe
Bei GmbHs mit mehr als einem Gesellschaftergeschäftsführer ist die Sozialversicherungsfreiheit von Geschäftsführern fast immer ein geeignetes Thema für ein Gespräch. Bereits vor einigen Jahren kam es hier durch das Bundessozialgericht zu einer Wende: Die Abkehr von der „Kopf- und Seele“-Rechtsprechung machte deutlich, dass Geschäftsführer von Gesellschaften nicht mehr “automatisch” sozialversicherungsbefreit sind. Die bis dahin üblichen Regelungen in Verträgen reichen ab 2015 nicht
mehr aus. Ebenso wenig die in der Praxis häufig vorliegenden Vereinbarungen zur Stimmbindung.
Gesellschaftsvertrag entscheidend
Seit Änderung der Rechtsprechung muss jeder Geschäftsführer, der nicht im Besitz von mindestens 50 Prozent der Gesellschaftsanteile ist, in die Sozialversicherung einzahlen. Nur zwei Ausnahmen erlauben eine Befreiung und sind schriftlich im Gesellschaftsvertrag zu fixieren:
Zum einen, wenn der Minderheitengesellschafter weitreichende Mitbestimmungsrechte erhalten hat und durch eine echte Sperrminorität alle wesentlichen Entscheidungen in der Gesellschaft blockieren kann. Zum anderen, wenn eine Sonderkonstellation vorliegt. Letztere muss im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens verbindlich beurteilt worden sein.
Unwissenheit schützt nicht
Bis heute hat eine Vielzahl von Unternehmen auf das Urteil inadäquat reagiert. Ihre Satzungen sind nicht modifiziert. Im Falle einer Betriebsprüfung drohen existenzgefährdende Nachzahlungen. Schlimmstenfalls wird auch die vom Makler vermittelte Geschäftsführerversorgung auf den Prüfstand gestellt.
Vor diesem Hintergrund sollten Makler ihre Bestände genau prüfen und Kunden gezielt auf das mögliche Risiko ansprechen. Betroffene Mandanten werden dies sehr zu schätzen wissen. Zudem entsteht ein wertvoller Gesprächsansatz, um auch aktuelle Themen wie eine Cyber- oder D&O-Absicherung zu platzieren.
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