Alteos überarbeitet HörgeräteSchutz

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Das Berliner InsurTech Alteos hat seinen bewährten “HörgeräteSchutz” überarbeitet. Nach intensivem Austausch mit seinen Vertriebspartnern aus der Hörakustik-Branche wurden drei neue Tarife entwickelt und der Versicherungsschutz somit noch enger an die individuellen Bedürfnisse der Endverbraucher angepasst.

Dr. Sebastian Sieglerschmidt, Geschäftsführer, Alteos GmbH © Alteos GmbH

Der Alteos “HörgeräteSchutz” setzt sich aus den Tarifen Verlustschutz, Komfortschutz und Komplettschutz zusammen. Das Besondere: Sämtliches Zubehör, das beim Kauf eines Hörgeräts erworben wird, ist automatisch mitversichert, inklusive der Otoplastiken. Verlust und Diebstahl werden von allen Tarifen abgedeckt. Komfort- und Komplettschutz schützen darüber hinaus vor Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden, Bedienungsfehlern, Produktionsmängeln und vorsätzlicher Beschädigung durch Dritte.

Auch auf Reisen sind Alteos-Versicherungsnehmer abgesichert und erhalten ein Ersatzgerät via Express-Versand, falls das eigene Hörgerät verloren geht oder beschädigt werden sollte. Der Komplettschutz-Tarif sorgt zusätzlich für eine Schadenübernahme ohne Selbstbeteiligung bei grober Fahrlässigkeit. Mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren wird der komplette Versorgungszeitraum bis zur nächsten Krankenkassenleistung abgedeckt. 

Im Schadenfall kann Alteos als digitaler Versicherer mit Sofortservice punkten. Bei Totalschaden oder Verlust des Hörgerätes können Alteos-Kunden sich außerdem auf eine transparente Zeitwertstaffelung verlassen. Bei Wahl des Verlust- und Komfortschutzes wird der volle Kaufpreis innerhalb des ersten Jahres ersetzt, bei Wahl des Komplettschutzes sogar innerhalb der ersten drei Jahre. Danach beträgt der Zeitwertabzug 10 Prozent pro Jahr, lediglich im letzten Jahr ist der Zeitwertabzug höher und liegt bei 20 Prozent vom vorherigen Jahr. 

Partnerschaften mit Hörgeräteakustikern geben Einblicke in Kundenwünsche 

Vertrieben wird der Alteos “HörgeräteSchutz” in Zusammenarbeit mit Hörgeräteakustikern. Die Partnerschaften basieren auf einem Tippgebersystem: Die Akustiker wählen vorab, ob sie pro verkaufter Versicherungspolice 0, 10, oder 20 Prozent Tippgeber-Vergütung erhalten möchten. Alteos erstellt innerhalb von zehn Minuten für alle ShopPartner jeweils eine individualisierte Webseite, über die der “HörgeräteSchutz” schnell und einfach online abgeschlossen werden kann. Den Vertragsabschluss, das Vertragsmanagement sowie die Schadenregulierung übernimmt der Versicherungsanbieter dabei selbst. 

Bild (2): © Alteos GmbH