PKV-Verband stellt neuen Generationenvertrag in der Pflege vor

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Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat ein neues Konzept, den „Neuen Generationenvertrag“ zur Finanzierung der Pflege vorgelegt. Dieses soll Generationengerechtigkeit mit Nachhaltigkeit verbinden.

Erforderlich wird ein „Neuer Generationenvertrag“ durch den demografischen Wandel, begründet der Verband den Vorschlag. In den kommenden Jahren wird die Zahl der alten Menschen und damit der Pflegebedürftigen stark zuneh­men, während die der Menschen im erwerbsfähigen Alter stark abnimmt. Der alte Generationenvertrag, wonach die Versorgung der Älteren maßgeblich aus den Beiträgen der Erwerbstätigen finanziert wird, verliert so seine Grundlage.

„Der Vorschlag des PKV-Verbands baut eine Brü­cke zwischen den Generationen“, so PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther:  

„Wer die Pflege sozial gerecht reformieren will, darf nicht nur an die heutigen Pflegebedürftigen denken. Genau da aber liegt die Schwäche vieler anderer Modelle. Ob Zuschüsse aus Steuer­geldern, Pflegevollversicherung oder Deckelung von Eigenantei­len: Dies alles würde die Jüngeren noch weiter belasten und den Wirtschaftsstandort Deutschland schwächen.“

Die Eckpunkte des neu formulierten Generationenvertrages sind:

  • Eine Stabilisierung des Beitragssatzes zur Sozialen Pflegeversicherung um damit die Verschuldung zu Lasten der jüngeren Generation zu beenden sowie zusätzliche Belastungen des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu verhindern
  • Mehr private Vorsorge für jüngere Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen und sie durch gezielte Förderung zu unterstüt­zen. Ein heute 35-jähri­ger Durchschnittsverdiener würde in den nächsten 30 Jahren beim Pflichtbeitrag so stark entlas­tet, dass er sich sogar einen Vollversicherungs-Schutz per Zusatzversiche­rung aufbauen kann
  • Ältere, denen der Aufbau einer zusätzlichen privaten Vorsorge nicht mehr möglich ist, sollen erstmals in der Geschichte der Pflegeversicherung eine regelmäßige Anpassung an die steigenden Kosten der Pflege erhalten. Gestaffelt nach Geburtsjahrgängen wird diese Dynamisierung dann schritt­weise verringert. Für die „Babyboomer“ ab Jahrgang 1960 bliebe es beim heutigen Niveau – sie werden somit die erste Generation sein, die für zukünftige Anstiege der Pfle­gekosten eigenverantwortlich vorsorgen muss.

Eine ausführliche Fassung des Konzeptes „Neuer Generationenvertrag“ finden Sie hier und auch eine Kurzfassung kann nachgelesen werden.