Ein Versicherungsnehmer wandte sich an die unter anderem auf Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow mit der Bitte um Unterstützung bei der Geltendmachung von Leistungen aus einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag bei der LVM Lebensversicherungs-AG.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Bernhard Gramlich Fachanwalt für Versicherungsrecht, Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Die LVM Lebensversicherungs-AG hatte die Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag zunächst abgelehnt, da sie meinte, dass die eingereichten medizinischen Unterlagen nicht ausreichten, um die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nachzuweisen. Stattdessen unterbreitete die LVM Lebensversicherungs-AG das Angebot, dem Versicherungsnehmer die Hälfte der vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen, womit dieser nicht einverstanden war.
Berufsunfähig wegen Diabetes, Hypertonie und Thrombose
Der Versicherungsnehmer litt an Diabetes, Hypertonie und Thrombose in beiden Beinen. Dies ging einher mit erheblichen Schlafstörungen, sodass der Versicherungsnehmer nur noch wenige Stunden pro Nacht schlief, sowie schweren Problemen im Magen-Darm-Bereich. Er durfte aufgrund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch kein Kraftfahrzeug mehr führen.
Nachdem der Versicherungsnehmer seinen Beruf als Bürokaufmann gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben konnte und die LVM Lebensversicherungs-AG seine Leistungsansprüche abgewiesen hatte, wandte er sich zunächst an die Kanzlei Jöhnke & Rechtsanwälte aus Hamburg, um ihn bezüglich des Angebotes des Versicherers, die Hälfte der vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen, zu beraten.
Außergerichtliche Beratung durch Jöhnke & Reichow
Nach Sichtung der medizinischen Unterlagen wurde schnell klar, dass die Leistungsablehnung der LVM Lebensversicherungs-AG offensichtlich fehlerhaft war. So bezog der Versicherungsnehmer, der zuvor in Vollzeit mit 40 Wochenstunden gearbeitet hatte, beispielsweise bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Natürlich sind Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit nicht gleichbedeutend, allerdings stellte die Tatsache, dass dem Versicherungsnehmer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt wurde, ein starkes Indiz für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit dar, da der Versicherungsnehmer vor Eintritt der Berufsunfähigkeit in Vollzeit beruflich tätig gewesen war. Voraussetzung für die volle Erwerbsminderung ist es jedoch, dass der Antragsteller sowohl in seinem Beruf als auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Nach der Beratung mandatierte der Versicherungsnehmer die Kanzlei Jöhnke & Reichow, ihn zunächst außergerichtlich zu vertreten.
Außergerichtliche Vertretung gegenüber der LVM Lebensversicherungs-AG
Nach lediglich zwei Schreiben, in denen der LVM Lebensversicherungs-AG sowohl die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Versicherungsnehmers als auch insbesondere deren Auswirkungen auf seinen zuletzt ausgeübten Beruf detailliert aufgezeigt wurden, gab die LVM Lebensversicherungs-AG ein unbefristetes Anerkenntnis ab. Sie leistete daraufhin die volle Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend ab dem ursprünglich beantragten Zeitpunkt.
Wie der vorliegende Sachverhalt zeigt, sollte man sich in Berufsunfähigkeitsangelegenheiten auch dann anwaltlichen Rat von hierauf spezialisierten Rechtsanwälten wie der Kanzlei Jöhnke & Reichow suchen, wenn der Berufsunfähigkeitsversicherer meint, es läge keine Berufsunfähigkeit vor, aber „großzügigerweise“ aus Kulanz ein Vergleichsangebot unterbreitet. Aufgrund unserer langfristigen Erfahrung können wir einschätzen, ob ein solches Angebot angenommen werden sollte oder lieber nicht.
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