Zweitmeinung kann bei Finanzfragen entscheidend sein

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Bei wichtigen medizinischen Fragestellungen ist es selbstverständlich, sich bei einem anderen Arzt eine zweite Meinung einzuholen. Bei Finanzdingen, wo es bisweilen um sehr viel Geld geht, ist dies jedoch nicht üblich. Warum eigentlich?

Hätten Sie es gewusst? Vor einer Operation haben gesetzlich Krankenversicherte das Recht, die Meinung eines weiteren Arztes einzuholen. Dafür kommt die Krankenkasse auf. Geregelt wird dies im sogenannten Zweitmeinungsverfahren. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, Ende 2018 beschlossen.

Diese Regelung soll zum einen unnötige Operationen verhindern und zum anderen den Patient*innen die Möglichkeit geben, sich über alternative Behandlungswege beraten zu lassen.

Zweitmeinung lohnt bei komplexen Therapieentscheidungen

Das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung begrüßen selbst Ärztinnen und Ärzte durchaus. Einer aktuellen Umfrage der Stiftung Gesundheit zufolge, sind rund 70 Prozent der niedergelassenen Mediziner hierzulande der Auffassung, dass Zweitmeinungen komplexe Therapieentscheidungen verbessern können.

Begründung: Auch Spezialist*innen könnten in einer hoch differenzierten und sich rasch wandelnden Welt nicht alles wissen und erkennen. Patient*innen haben also Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung, um sich zusätzlich abzusichern. Beim wichtigen Thema Finanzen ist so eine zusätzliche Kontrolle jedoch nicht nur unüblich, sondern in der Branche bisweilen sogar verpönt.

Christian Dagg, geschäftsführender Gesellschafter der Brilliant Vermögensverwaltung aus Düsseldorf, sagt:

Diese Vorbehalte sollten sich dringend ändern. Denn eine unabhängige Überprüfung eines Spezialisten, wie sinnvoll eine gewählte Anlagestrategie ist, welche Risiken damit verbunden sind und ob es versteckte Provisionen gibt, ist sinnvoll und wichtig.

Sinnhaftigkeit, Kosten und Rentabilität unter der Lupe

Dabei geht es in erster Linie gar nicht darum, den Aussagen des Anlageberaters zu misstrauen und eine vorgeschlagene Anlagestrategie grundsätzlich in Zweifel zu ziehen.

Dagg betont:

Aber vier Augen sehen nun einmal mehr als zwei. Außerdem erhalten Anleger bei der zweiten Meinung die Gewissheit, dass sie mit ihren finanziellen Entscheidungen die gewünschten Ziele auch tatsächlich erreichen können.

Genauestens analysiert werden sollten die Vorhaben vor allem nach Sinnhaftigkeit, Kosten und Rentabilität. Und manchmal hilft der Blick von außen auch, um Dinge klarer zu erkennen.

Die rechtlichen und steuerlichen Bedingungen für Investoren ändern sich laufend und auch die Finanzmärkte selbst werden immer herausfordernder und komplexer. Deshalb gehören Finanzentscheidungen und Anlagestrategien grundsätzlich regelmäßig auf den Prüfstand.

Außerdem ändern sich im Laufe der Jahre auch die individuellen Bedürfnisse, Ziele und Lebensverhältnisse. Auf die gilt es immer wieder zu reagieren.

Jahrzehntelange Expertise

Der Vermögensexperte appelliert zum Handeln:

Eine Bestandsaufnahme der persönlichen Ruhestandsplanung und Finanzen kann bares Geld bringen. Mit der Erfahrung aus Investmentplanung und Investmentbegleitung für über 1.500 zufriedene Kund*innen sehen wir schnell, was funktioniert und was man besser machen könnte.

Das Besondere an Brilliant: Die Düsseldorfer gehören zu den weniger als 0,1 Prozent der Finanzberater hierzulande, die unabhängige Honoraranlageberatung mit entsprechender Zulassung durch das Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIG) sowie Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anbieten.

Die Honorarberatung ist dabei ganzheitlich: Mit einem Netzwerk erstklassiger Anbieter berieten sie auch zu Nachlassplanung, Lebensversicherung, Wertpapierbeleihung oder betrieblicher Altersvorsorge, so Dagg.