Westpac, eines der größten australischen Bankinstitute, wurde zu einer Geldstrafe von 113 Mio. AUD verurteilt, nachdem es sich schwerwiegender Compliance-Verstöße schuldig gemacht hatte - vor allem der Erhebung von Gebühren für verstorbene Kunden und der Duplizierung von Versicherungspolicen.
Dr. Angela Gallo, Senior Lecturer in Finance an der Bayes Business School (ehemals Cass), kommentiert die Governance-Verstöße des australischen Bankengiganten und die aufgehängte Strafe.
Es ist das zweite Mal innerhalb von vier Jahren, dass Westpac von den Behörden zu einer hohen Geldstrafe verurteilt wird. Schon 2018 musste der australische Bankengigant 3,3 Millionen Dollar für den Versuch, die Wechselkurse von Banken zu manipulieren zahlen.
Die Vorschriften müssen strenger sein, um solche Vorfälle zu verhindern.
Wie in allen Fällen von Fehlverhalten ist die unmittelbare Folge ein wachsendes Kundenmisstrauen, in diesem Fall umso mehr, als es sich um das zweite große Fehlverhalten von Westpac in weniger als fünf Jahren handelt.
Es gibt jedoch auch andere, weniger unmittelbare Folgen, die nicht zu vernachlässigen sind, wie zum Beispiel eine Verringerung der Kreditvergabe durch die Zahlung einer so hohen Strafe und die Auswirkungen auf den Ruf, die den gesamten Bankensektor zu beeinträchtigen drohen. Vorfälle wie dieser könnten letztlich auch anderen Finanzintermediären außerhalb des Bankensektors zugute kommen, die vielleicht weniger stark reguliert sind, deren Ruf aber immer weniger befleckt ist.
Im Vereinigten Königreich hat die Financial Conduct Authority (FCA) versucht, dieses Problem mit ihrem Schreiben "Dear CEO" direkt anzugehen, aber es ist klar, dass die Verantwortung letztlich bei der Unternehmensführung und der mangelnden Überwachung durch den Vorstand liegt.
Härtere Sanktionen für Banken, die sich eines Fehlverhaltens schuldig gemacht haben
Die disziplinierende Wirkung von Sanktionen scheint leider sehr begrenzt zu sein und hat bei Westpac in der Vergangenheit eindeutig keine abschreckende Wirkung gehabt.
Die Bemühungen der Aufsichtsbehörden, derartige Vorgänge zu untersuchen, haben in den letzten zehn Jahren enorm zugenommen, und man hätte erwartet, dass die Zahl der nachgewiesenen Fälle von Fehlverhalten aufgrund der strengeren Überprüfung zunächst zunimmt und dann insgesamt zurückgeht, wenn Sanktionen ins Spiel kommen. Dies scheint nicht der Fall gewesen zu sein, sie haben sogar den gegenteiligen Effekt gehabt.
Die Aufsichtsbehörden müssen sich mit der Bankkultur auseinandersetzen, um das Verhalten der Banken zu verbessern. Wir sind uns alle einig darüber, was ein angemessenes Bankverhalten ist, und die Regulierung ist sehr klar darin, wie eine bessere Kultur gefördert werden kann; was wir also brauchen, ist die echte Absicht, die Bankkultur zu ändern, die nur von innen kommen kann.
Themen:
LESEN SIE AUCH
VOTUM Verband warnt vor weiterer Bürokratisierungsspirale
Anlässlich des Entwurfs der Retail Investment Strategy kritisiert der Verband: Es besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission mit dem Ziel des Verbraucherschutzes erneut lediglich den Bürokratiedschungel verdichtet und Kleinanleger dadurch sogar auf der Strecke bleiben.
EU schafft Rechtssicherheit für den Kryptomarkt
Bitkom sieht in der Verabschiedung der Markets in Crypto-Assets Verordnung (MiCA) durch das EU-Parlament einen Meilenstein für die Blockchain- und Krypto-Branche: Als erster umfassender Rechtsrahmen bietet sie einer innovativen und jungen Branche Rechtssicherheit.
Die Fed, die EZB und der Beinahe-Crash der Banken
Die Spannungen bezüglich der US-Regionalbanken, die SVB-Pleite und die Übernahme der Credit Suisse als Ansteckungspunkt in Europa sind eine indirekte Folge und ein unerwünschter Nebeneffekt im Kampf gegen die Inflation, den Fed und EZB um jeden Preis führen wollten.
Inflationsdruck zu hoch: Währungshüter erhöhen Leitzinssätze der EZB
Der EZB-Rat hat beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 50 Basispunkte anzuheben. Es werden der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität sowie Einlagefazilität zum 22. März 2023 auf 3,50 Prozent, 3,75 Prozent beziehungsweise 3,00 Prozent erhöht.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
BFH-Urteil zum freiwilligen Wehrdienst: Wann Kindergeld trotz Soldatendienst gezahlt wird
Der Bundesfinanzhof schafft Klarheit: Ein freiwilliger Wehrdienst allein begründet keinen Anspruch – doch wer ausbildungswillig ist und keinen Platz findet, kann profitieren. Was das Urteil für Familien bedeutet.
Geldanlage: Sicherheit vor Rendite – aber mit wachsender Risikobereitschaft
Für die meisten Deutschen steht Sicherheit bei der Geldanlage weiterhin an erster Stelle. Das zeigt eine aktuelle repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der BarmeniaGothaer. Während klassische Sparformen dominieren, gewinnt das Interesse an renditestärkeren Alternativen wie Fonds und Aktien langsam an Bedeutung.
Insolvenzverfahren der P&R-Gruppe: Über 666 Millionen Euro an Gläubiger verteilt
In den Insolvenzverfahren der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften wurde nunmehr die vierte Abschlagsverteilung vorgenommen. Insgesamt rund 122 Millionen Euro wurden an mehr als 54.000 Gläubiger ausgezahlt.

Steuerbonus aus der Nebenkostenabrechnung
Versteckte Steuerersparnis in der Betriebskostenabrechnung: Wer haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gezielt nutzt, kann jährlich mehrere hundert Euro direkt von der Steuer abziehen. Was § 35a EStG erlaubt, wie man eine Bescheinigung bei der Hausverwaltung anfordert – und worauf Mieter und Eigentümer jetzt achten sollten.