Kündigung durch Arbeitgebende erhalten: Was zu tun ist

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Eine Kündigung ist mit vielen Fragen, Sorgen und Ängsten verbunden. Im Folgenden wird aufgeschlüsselt, welche Punkte im Falle einer Kündigung durch Arbeitgebende beachtet werden sollten, um den Prozess dem Moment entsprechend so vorteilhaft wie möglich für sich gestalten zu können.

Bahnt sich eine Kündigung bereits an, können einige Schritte im Vorfeld helfen, der Situation selbstsicher entgegenzutreten. 5 Tipps bei einer drohenden Kündigung.

1. Sich der eigenen Rechte bewusst werden

Eine Kündigung muss nicht zwangsläufig hingenommen werden. Je nach Vertragsart und der Dauer des Arbeitsverhältnisses kann ein Arbeitgeber nicht ohne Weiteres eine Kündigung erwirken. Es empfiehlt sich daher, sich über den persönlichen Kündigungsschutz im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) zu informieren, etwa beim zuständigen Betriebsrat oder bei einer Kanzlei für Arbeitsrecht. Außerdem ist es ratsam, im Vorfeld eine mögliche Abfindung berechnen zu lassen.

2. Selbstständig das Gespräch suchen

Bei einer drohenden Kündigung ist es ratsam, selbst aktiv zu werden und das Gespräch mit dem Arbeitgebenden zu suchen. Das Gespräch sollte idealerweise unter vier Augen stattfinden oder nur weitere Personen wie direkte Vorgesetzte miteinbeziehen. Ein solches Gespräch kann dazu dienen, eine offene Aussprache anzustoßen und die eigenen Befürchtungen zu schildern sowie Gründe dafür zu benennen. Auf der anderen Seite wird Arbeitgebenden die Möglichkeit geboten, die Beweggründe für eine Kündigung klar herauszustellen. Durch die Vorwegnahme eines „plötzlichen“ Kündigungsgesprächs kann dieser durchaus belastenden Situation die Spannung genommen werden.

3. Struktur in den Kündigungsprozess bringen

Sollte es tatsächlich zu einer Kündigung kommen, sind Arbeitnehmende nicht der Willkür des Arbeitgebenden ausgesetzt. Wie bereits erwähnt, greift hier das Kündigungsschutzgesetz. Dadurch haben Arbeitnehmende die Möglichkeit, einer fehlerhaften oder unzulässigen Kündigung zu widersprechen und mitunter rechtlich dagegen vorzugehen: Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sich dabei an formale Vorschriften, gesetzliche Kündigungsfristen und zulässige Gründe für eine Kündigung gehalten wird. Dazu gehört zum Beispiel, dass es eines tatsächlichen Kündigungsschreibens in Papierform bedarf. Gesprochene Worte oder eine digitale Kündigung per Mail reichen nicht aus. Die Zustellung der schriftlich festgehaltenen Kündigung muss postalisch oder in Form der persönlichen Übergabe erfolgen. In beiden Fällen sollte unbedingt das Datum notiert werden, an dem das Schreiben erhalten beziehungsweise aus dem Briefkasten genommen wurde. Dieses Datum ist entscheidend für den anschließenden Prozess im Hinblick auf den Beginn der Kündigungsfrist und der Klagefrist für eine eventuelle Kündigungsschutzklage.

4. Ruhe bewahren und Hilfe suchen

Wird eine Kündigung persönlich ausgesprochen bzw. ausgehändigt, sollte Ruhe bewahrt werden – auch wenn die Situation einige Emotionen hervorrufen möchte, diese helfen in keinem Fall weiter. Das Kündigungsschreiben zunächst unkommentiert entgegennehmen und sich sammeln. Besteht der Wunsch, gegen die Kündigung vorzugehen oder einen Aufhebungsvertrag zu erwirken, sollte zügig professioneller Rechtsbeistand eingeholt werden. Es empfiehlt sich in diesem Fall, sich über eine möglicherweise bestehende Rechtsschutzversicherung zu informieren.

5. Als arbeitssuchend melden

Wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst, ist es ratsam, sich möglichst zeitnah (im Rahmen von 3 Werktagen) als arbeitssuchend zu melden. Spätere Meldungen können finanzielle Verluste mit sich ziehen, da das Arbeitslosengeld bis zu 12 Wochen später ausgezahlt werden kann. Eine Meldung ist per Telefon oder online möglich, ein persönliches Erscheinen ist zunächst nicht nötig. Zu guter Letzt sollte dieses Ende als Anfang einer neuen beruflichen Etappe gesehen werden: Das bedeutet, direkt aktiv zu werden und die Bewerbungsunterlagen wie Lebenslauf et