Ausgeströmt?! Rechtsmittel bei Ausfällen in der Lieferkette

Chipmangel, Papierknappheit und Halbleiterengpass? Pandemiebedingt fehlt es Industrie und Einzelhandel dieser Tage an vielerlei Dingen. Kein Wunder: Überall stockt es entlang der globalen Lieferketten. Lockdowns in den Millionenstädten Asiens mit ihren immensen Produktionskapazitäten verschärfen die Lage am Weltmarkt zusätzlich.

(PDF)
Anzugtraeger-Tablet-Lager-272640364-AS-TMLsPhotoGAnzugtraeger-Tablet-Lager-272640364-AS-TMLsPhotoGTMLsPhotoG – stock.adobe.com

Felix-Korten-2021-Korten-RechtsanwaelteFelix-Korten-2021-Korten-Rechtsanwaelte Felix Korten, Rechtsanwalt, K+ Korten Rechtsanwälte AG Eine Entspannung der Situation? Vorerst nicht absehbar. Neben einem Mehraufwand bedeuten die Unterbrechungen bei hiesigen Firmen zusätzlich Kosten – sei es für gestiegene Material-, Transport- und Logistikausgaben oder mögliche Schadensersatzforderungen entlang der Lieferkette. Felix Korten, Rechtsanwalt und Vorstand der Korten Rechtsanwälte AG, erwartet: Bis sich der Weltmarkt wieder stabilisiert, wird es noch häufig zu Disputen zwischen Vertragsparteien kommen. Entsprechend wichtig sei es, zu wissen, wer bei verspäteter Lieferung für den entstandenen Schaden aufkommt und ob SARS-CoV-2 als Grund ausreicht, um sich als Lieferant auf Force Majeure zu berufen, so Korten.

Out of time

Um Just-in-Time-Planungen steht es gegenwärtig eher schlecht. Der Weltmarkt ächzt unter reduzierten Produktionskapazitäten und wie sensibel das internationale Handelsnetz auf Störungen reagiert, zeigte zuletzt das „Ever Given“-Debakel im März 2021. Korten erklärt:

Möchten warenlose Käufer Schadensersatzforderungen gegenüber ihren säumigen Lieferanten geltend machen, muss zunächst geklärt werden, ob ein Schuldnerverzug nach § 286 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorliegt.
Unter Nachfristsetzung können Geschädigte bei Verzugseintritt Anspruch auf Ausgleich des Verzögerungsschadens anmelden, wodurch das Vertragsverhältnis in der Regel bestehen bleibt. So trägt der Lieferant die zusätzlichen Kosten und der Käufer erhält weiterhin die Materialien. Alternativ sind mithilfe der Nachfristsetzung ein Rücktritt vom Vertrag sowie eine Schadensersatzforderung in Höhe des Warenwerts möglich.

Augen auf beim Warenkauf

Bei Lieferverträgen sollten im Vorfeld präzise Absprachen zu den zeitlichen Parametern vermerkt sein. Welche Termine und Fristen müssen die Parteien einhalten? Welche Gründe können eine Verzögerung rechtfertigen? Felix Korten weiß:

Auf internationalem Terrain verständigen sich Vertragsparteien im Sinne eines angemessenen Risikoausgleichs häufig auf Klauseln zur sogenannten Force Majeure.
Diese greifen, wenn von außen kommende Ereignisse eintreffen, die weder vorhersehbar noch durch äußerste zumutbare Sorgfalt abwendbar waren. Für gewöhnlich fallen darunter Kriege, politische Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen oder auch Epidemien. Der Rechtsanwalt betont:

Idealerweise benennt das Vertragswerk die abgedeckten Umstände dennoch genau.
Sind keine genauen Auslöser vereinbart, dienen häufig behördliche Warnungen und Maßnahmen als aussagekräftige Indikatoren. Angesichts von Betriebsschließungen, Quarantäneverfügungen, Reisewarnungen und Grenzschließungen würden Vertragspartner, laut Anwalt, davon ausgehen können, dass die COVID-19-Pandemie unter solche Force-Majeure-Klauseln fällt. Berufen sich Lieferanten bei Lieferverzögerungen darauf, kann in der Regel mit einer Auflösung des Vertrages und einer Befreiung von allen Leistungspflichten gerechnet werden. Felix Korten unterstreicht:

Im Einzelfall kommt es aber auf den genauen Wortlaut der jeweiligen Klauseln und die konkreten Umstände an. Denn die Corona-Pandemie muss dazu geführt haben, dass Vertragspartner ihre Leistungsverpflichtung nicht einhalten konnten.
Es genügt also beispielsweise nicht, bestellte Ware aufgrund von gestiegenen Produktions- oder Transportkosten zurückzuhalten. Hinzu kommt: Versäumt es ein Lieferant trotz vereinbarter Anzeigepflicht, seine Vertragspartner über drohende Verzögerungen aufzuklären, kann er sich gegebenenfalls nicht mehr auf Höhere Gewalt berufen. Bilder: (1) © TMLsPhotoG – stock.adobe.com (2) © K+ Korten Rechtsanwälte AG

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Successfull Investment StrategySuccessfull Investment StrategyAlexander Limbach – stock.adobe.com
Finanzen

Börsen-Visite: Das sind die Megatrends für 2023

Megatrends zeichnen sich besonders durch ihre Langfristigkeit aus. Dabei decken sie die unterschiedlichsten Themen ab. 2023 werden die Themen neue Energieformen, De-Globaliserung, Cyber-Sicherheit sowie Gesundheit die Märkte weiter beherrschen. Zudem bleibt von der Produktseite eine weitere Heterogenisierung zu erwarten.

Anzugtraeger-Glaskugel-Diagramm-265327819-AS-jirsakAnzugtraeger-Glaskugel-Diagramm-265327819-AS-jirsakjirsak – stock.adobe.com
Finanzen

Aussicht auf moderates Wachstum bei moderater Inflation

Die Anzeichen für einen nachlassenden Inflationsdruck sind inzwischen an vielen Stellen erkennbar: Sowohl Lieferketten als auch Rohstoff- und US-Immobilienpreise stabilisieren sich. Und für 2024 wird ein positives Wirtschaftswachstum erwartet.

Grumpy Christmas Girl in Santa Hat, Isolated on GreenGrumpy Christmas Girl in Santa Hat, Isolated on GreenIdeaBug, Inc. – stock.adobe.com
Recht

Lieferengpässe unterm Weihnachtsbaum

Der Startschuss für das Weihnachtsgeschäft ist längst gefallen. Doch angesichts Energiekrise und Inflation befindet sich die Kauflaune der Verbraucher derzeit im Keller. Zudem werfen Nachrichten über Materialknappheit und Lieferengpässe zahlreiche rechtliche Fragen auf. Felix Korten gibt Antworten.

Woman is doing dental check-up for young girlWoman is doing dental check-up for young girlYakobchuk Olena – stock.adobe.com
Recht

BU-Leistungsanerkenntnis durch Ärzteversicherung

Der Leistungsantrag ist Dreh- und Angelpunkt im BU-Leistungsprüfungsverfahren und eines eventuell folgenden Versicherungsprozesses. Daher lohnt es sich, dazu Expertenrat einzuholen. Denn: Einmal der Versicherung überlassen, ist er nur ganz selten noch zu korrigieren.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”
Ausgabe 03/25

„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”

Dr. Florian Sallmann
"Schema F gibt es nicht mehr"
Ausgabe 10/24

"Schema F gibt es nicht mehr"

Michael Schillinger & Andreas Bahr
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht