U-Kasse: Alte Leipziger läutete Wende bei Finanzverwaltung ein

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Die Unterstützungskasse (U-Kasse) ist eine der ältesten und inzwischen auch wieder eine der modernsten Formen der betrieblichen Altersversorgung. In den vergangenen Jahren war der Durchführungsweg für viele Vermittler allerdings nicht mehr erste Wahl. 

Nachdem die Zuwendungen zu einer Fondspolice bisher als steuerlich nicht abzugsfähig galten, war die Finanzierung der Zusagen an starre Garantien gebunden. Den Ausschluss von Fondspolicen fanden viele Marktteilnehmer nicht mehr zeitgemäß.

Intensive Gespräche zwischen den Spezialisten der Alte Leipziger und der Finanzverwaltung konnten eine Wende einläuten. Seit kurzem gibt es grünes Licht für die fondsgebundene Rückdeckung der Leistungen aus U-Kassen im Wege der beitragsorientierten Leistungszusage.

Moderne Unterstützungskassenlösung mit AL_DuoSmart

Bei der Alte Leipziger Lebensversicherung wird für die U-Kassenversorgung das neue bAV-Produkt AL_DuoSmart  eingesetzt, bei dem die Beiträge sowohl in einem ertragsorientierten Fonds-Konzept als auch im Sicherungsvermögen angelegt werden.

Mindestens 80 Prozent der Beiträge sind garantiert. Dieses Garantieniveau lässt Spielraum für die Kapitalanlage und verbessert so die Ertragschancen – bei gleichzeitiger Begrenzung der Risiken. Und in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn wird der Anteil der klassischen Anlage erhöht, um das erreichte Guthaben abzusichern.

Alte Leipziger im U-Kassen-Markt

Der Durchführungsweg „Direktversicherung“ dominiert den bAV-Markt – trotz der darin begrenzten Beitragshöhen. In U-Kassen sind die Beiträge hingegen in unbegrenzter Höhe steuerfrei und eignen sich für besonders hohe Dotierungen. Beispielsweise Gesellschafter-Geschäftsführer nutzen diese sehr gerne.