ROLAND Rechtsschutz launcht neuen Tarif

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Zum 1. Oktober führt ROLAND einen neuen Tarif mit neuen Leistungen für die Kund*innen ein und orientiert sich dabei konsequent an deren aktuellen Bedürfnissen. Für Geschäftskund*innen zeigt sich das beim Vertrags- oder Patent- und Urheber-Rechtsschutz, der in dieser Form ein Alleinstellungsmerkmal am Markt genießt.

Für Privatkund*innen gibt es nun konkrete rechtliche Hilfe für Stalking-Opfer oder die Beratung in psychosozialen Angelegenheiten.

Der Vorstandsvorsitzende Rainer Brune erklärt:

Mit unserem neuen Tarif und den neuen Leistungen, die es zum Teil in dieser Form am Markt sonst nicht gibt, unterstreichen wir unseren klaren Anspruch auf die Marktführerschaft im Gewerbebereich. Diesen Weg werden wir auch in Zukunft weiter konsequent beschreiten. An uns führt im Gewerbebereich kein Weg vorbei.

Patent- und Urheberrechtabsicherung als Alleinstellungsmerkmal

So sind als ein Highlight im neuen Firmen-Rechtsschutz von ROLAND nun Streitigkeiten rund um ausgewählte Verträge mitversichert, zum Beispiel Streitigkeiten wegen Versicherungsverträgen oder Neben- und Investitionsgütergeschäften. Außerdem sichert der neue Plus-Baustein Konflikte rund um Patent- und Urheberrechte ab – dies ist in dieser Form einzigartig am Markt.

Ein weiteres Highlight für Gewerbekund*innen ist die neu hinzugekommene Abwehr von Rechtsstreitigkeiten im Wettbewerbsrecht. Zudem können nun mit IT-Hacker-Angriffen und dem Management von Reputationsschäden weitverbreitete unternehmerische Risiken abgesichert werden.

Für ausgewählte Fokusbranchen gibt es im neuen Tarif besonders attraktive Prämien. Hierzu zählen das verarbeitende Gewerbe, die Baubranche oder Informations- und Kommunikationsdienstleister wie zum Beispiel Softwarefirmen.

Tarif richtet sich an den Bedürfnissen der Kund*innen aus

Auch im Privatkund*innenbereich richtet ROLAND sein Angebot an den aktuellen Bedürfnissen der Kund*innen aus. So können nun beispielsweise Stalking-Opfer mit dem Straf-Rechtsschutz auf die Hilfe eines Anwalts zurückgreifen, um eine Strafanzeige zu stellen.

Eine weitere Neuerung besteht im Compass-Beratungswegweiser, mit dem sich Kund*innen in psychosozialen Angelegenheiten kostenlos beraten lassen können. Bei Problemen jeglicher Art hilft dann ein marktführender Dienstleister mit einer individuellen Beratung weiter, zum Beispiel bei Mobbing-Fällen oder nach einer Umweltkatastrophe.

Außergerichtliche Konfliktbeilegung schafft soziale Nachhaltigkeit

Eine zentrale Rolle spielen im neuen Tarif mehr denn je die zahlreichen Angebote für eine außergerichtliche Konfliktbeilegung. Denn eines steht fest: Ein klassisches Gerichtsverfahren führt häufig zwar zu einem Urteil, aber nicht zu einem konsensualen Ergebnis. Denn beim Streit vor Gericht gewinnt oft nur eine der beiden Parteien, der Streit wird selten nachhaltig gelöst.

Geeigneter sind dagegen oftmals außergerichtliche Verfahren, die auf eine einvernehmliche Lösung abzielen. ROLAND bietet hier verschiedene Facetten der außergerichtlichen Streitbeilegung an. So können Konfliktparteien zum Beispiel mit einem Mediationsverfahren eine gemeinsame Lösung finden, ohne „Gewinner“ und „Verlierer“ zu erzeugen.

Dr. Ulrich Eberhardt, Vorstandsmitglied von ROLAND Rechtsschutz, erklärt:

Mit einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung können unsere Kund*innen ohne Gerichtsverfahren schnell, konstruktiv und vor allem nachhaltig zum Ziel kommen.

Das sei für sie mehr als ein reines Rechtsschutz-Angebot. Damit leiste man einen wichtigen Beitrag zu einem nachhaltig sozialen Miteinander und zu einer fairen und chancengleichen Gesellschaft.