Die Wechselsaison für Kfz-Versicherungen hat begonnen. Schließlich sind viele Verträge zum Jahresende hin bis zum 30. November kündbar. Die ADAC Autoversicherung gibt Tipps, worauf Autofahrer beim Versicherungswechsel achten sollten.
Auch wer Geld sparen will, sollte auf einen guten Versicherungsschutz nicht verzichten. Schadenfälle können sonst schnell zum finanziellen Risiko werden.
Das gilt auch und besonders für die steigende Zahl von E-Autos. Muss dort etwa nach einem Marderbiss das Hochvoltkabel, beziehungsweise der ganze Kabelsatz, ausgetauscht werden, kann das gleich mehrere Tausend Euro kosten.
Eine Autoversicherung mit speziellen Leistungen für E-Autofahrer, die Schäden an Kabeln, der Ladeinfrastruktur und dem Akku einschließt, lohnt sich also.
Bei Haftpflichtfragen bestehe beim E-Auto kein Unterschied zu Autos mit Verbrennungsmotor. Eine erhöhte Brandgefahr gehe vom Stromauto auch nicht aus, so James Wallner, Vorsitzender des Vorstands der ADAC Autoversicherung AG. Er gibt zu bedenken:
Für E-Autos ist aber ein besonderer Versicherungsschutz notwendig.
Mit Blick auf die steigende Zahl von Elektro- und Hybridfahrzeugen wolle man allen ADAC Mitgliedern und Kunden, die elektrisch unterwegs sind oder über einen Antriebswechsel nachdenken, einen umfassenden Versicherungsschutz bieten. Die ADAC Autoversicherung erweitere daher ihr Leistungsportfolio in der Elektromobilität.
Grundlegendes zu Schutz und Schaden
Unabhängig von der Antriebsart ihres Fahrzeugs sollten Autofahrer bei einem Versicherungswechsel auf folgende Punkte achten:
- Die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte bei 100 Millionen Euro für Sachschäden und bei 15 Millionen Euro je geschädigter Person liegen.
- Der Versicherungsschutz sollte auch bei grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel, wenn eine rote Ampel überfahren wird) nicht eingeschränkt werden.
- Bei Unfällen sollten Kollisionen mit Tieren aller Art versichert sein, nicht nur mit Haarwild.
- Bei Marderbissen sollte der Versicherungsschutz auch für Folgeschäden am Fahrzeug gelten.
- Erhöhter Haftpflichtschutz für Schäden, die mit einem Mietwagen im europäischen Ausland verursacht werden, sollte eingeschlossen sein.
- Wer nach einem Schadenfall nicht automatisch eine höhere Versicherungsprämie zahlen will, sollte einen Rabattschutz abschließen Diese Zusatzleistung schützt vor einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.
Selbstbeteiligung vereinbaren und die Fahrleistung überprüfen
In der Kaskoversicherung können Autofahrer vereinbaren, im Schadenfall eine Selbstbeteiligung zu zahlen. Oft liegt diese bei 300 Euro in der Vollkasko und 150 Euro in der Teilkasko. Selbstbehalte senken, je nach Höhe, die Versicherungsprämie deutlich.
Seit der Corona-Krise arbeiten immer mehr Menschen im Home-Office. Wer seltener ins Büro fährt oder das Auto aus anderen Gründen häufiger stehen lässt, kommt oft auf eine geringere jährliche Fahrleistung. Die gefahrenen Kilometer beeinflussen aber den Preis der Kfz-Versicherung. Die Fahrleistung sollte daher regelmäßig überprüft und realistisch angegeben werden.
Bei Werkstattbindung auf Zusatzleistungen achten
Sparen kann auch, wer damit einverstanden ist, dass das Fahrzeug nach einem Kaskoschaden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers repariert wird. Diese Werkstätten liegen aber nicht immer in unmittelbarer Nähe. Autofahrer sollten deshalb darauf achten, dass die Versicherung einen kostenlosen Hol- und Bringservice sowie ein Ersatzfahrzeug anbietet.
Telematik-Versicherung ausprobieren
Ein Telematik-Baustein in der Kfz-Versicherung belohnt Autofahrer für eine umsichtige Fahrweise. Bei der ADAC Autoversicherung, die einen solchen Baustein unter dem Namen Fahr + Spar kostenlos anbietet, können Interessierte die App auch unverbindlich testen.
Leistungserweiterungen für Elektroautofahrer
Die ADAC Autoversicherungen hatte schon bisher solide Leistungen für E-Autofahrer und Plug-In-Hybridfahrer, erweitert diese aber nun deutlich. Schon in der Teilkaskoversicherung ist einiges abgesichert. Hierzu zählt auch der Diebstahl des mit dem Pkw verbundenen Ladekabels.
Folgeschäden am Akku durch Tierbiss oder Kurzschluss sind bis zu 20.000 Euro versichert. In gleicher Höhe sind auch Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Gewitter mitversichert.
Die Kosten für eine Zustandsdiagnostik der Batterie sind bis 1.500 Euro abgedeckt. Wenn der Akku nicht repariert werden kann, zahlt die ADAC Autoversicherung, bereits mit der Teilkasko, in den ersten 24 Monaten (Produktlinie Komfort) oder in den ersten 36 Monaten (Produktlinie Premium) nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den Neupreis der Batterie.
Bei Brand: Löschen, Lagern, Entsorgung und Transport
Das Thema Brand ist in den Medien vieldiskutiert, obwohl es de facto höchst selten vorkommt. Es kann im Vergleich zu Autos mit Verbrennungsantrieb keine höhere Brandgefahr festgestellt werden. Hier ist sich die Versicherungswirtschaft einig.
Kommt es aber zu einem Brand, so übernimmt die ADAC Autoversicherung bereits mit Teilkaskoschutz die Kosten, die etwa durch das Löschen, die Lagerung des Fahrzeugs in einem speziellen Wassercontainer sowie die Entsorgung des kontaminierten Löschwassers entstehen. Damit sind E-Autofahrer auch für diesen seltenen - aber sehr teuren Fall - gut abgesichert.
Allgefahrendeckung für den Akku und Schutz für die Ladestation
Für Fahrer von Elektroautos empfiehlt sich jedoch in der Regel der Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Zum einen sind E-Autos häufig jünger und teurer als vergleichbare Verbrenner.
Zum anderen enthält die Vollkasko der ADAC Autoversicherung neben den Leistungen aus dem Teilkaskoschutz, weitere wichtige Absicherungen für Elektrofahrzeuge und Hybride.
Versichert ist dann die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust des teuren Akkus durch alle Ereignisse (Allgefahrendeckung). Auch ein selbst verschuldeter Unfall oder Vandalismus ist über den Vollkaskoschutz abgesichert.
Auch für die Ladeinfrastruktur, etwa eine Wallbox, ist ein Versicherungsschutz sinnvoll: Versichert sind bei der ADAC Autoversicherung Schäden an der eigenen Ladestation, und zwar bei Vandalismus, Fehlbedienung beim Laden oder auch bei einem Fahrzeugfehler. Die Entschädigung beträgt dabei bis zu 2.500 Euro.
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