Der Datenschutz im Krankheitsfall eines Arbeitnehmers spielt für Arbeitgeber eine immer wichtigere Rolle und ist durch die DSGVO relativ abgesichert. Die Auskunft sollte sich auf das tatsächliche Erfordernis beschränken, die Entsorgung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen muss fachgerecht und datensicher erfolgen.
Insbesondere bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO ist sicherzustellen, dass nur sichere Kommunikationswege genutzt werden, die den Zugriff durch Dritte ausschließen.
Wie sieht es hingegen mit Krankheiten im Ausland aus? Benötigt der Arbeitnehmer eine medizinische Behandlung im Ausland und wurde er vom Arbeitgeber dorthin entsandt, hat der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht für den Arbeitnehmer im Ausland. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Unternehmen, für ihre ins Ausland entsandten Mitarbeiter eine internationale Krankenversicherung abzuschließen.
Wählt der Arbeitgeber eine Versicherung mit Einschränkungen, kommt es in der Praxis zur Ablehnung von Ansprüchen, die – in der Regel – vom Arbeitgeber doch wieder übernommen werden müssen.
In diesen Fällen müssen die Mitarbeiter ihre Arztrechnungen einreichen und die Personalabteilung ist in vielen Fällen die Adresse für die Erstattung der Behandlungskosten an diese Mitarbeiter.
Dieses Vorgehen verstößt jedoch gegen den Datenschutz, wenn dadurch intime Details über die Erkrankung preisgegeben werden.
Auslands-Arztrechnungen mit PassportCard bezahlen
Um Organisationen und Unternehmen bei der Lösung dieses potenziellen Verstoßes gegen die DSGVO zu helfen, ermöglicht PassportCard Deutschland allen angestellten Expats, ihre Arztrechnungen im Ausland direkt mit ihrer Versicherungskarte zu bezahlen und bietet 100-prozentigen Datenschutz.
Schließt der Arbeitgeber eine Versicherung über PassportCard ab, erhält der Arbeitnehmer eine Versichertenkarte, die im Krankheitsfall vom Versicherer aufgeladen wird und mit der die Behandlungskosten direkt vor Ort mit dem Geld des Versicherers beglichen werden können.
Die Vorauszahlung entfällt, die Abrechnung wird von PassportCard übernommen und es müssen keine Schadensformulare an den Versicherer oder den Arbeitgeber geschickt werden. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber entfällt der Verwaltungsaufwand vollständig.
Es gibt keinen Papierkram, der vorgelegt, aufgezeichnet und kontrolliert werden muss und die medizinische Behandlung transparent gegenüber der Personalabteilung offenlegt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer erreichen so ein hohes Maß an Datensicherheit, reduzieren ihren Verwaltungsaufwand und machen sich datenschutzrechtlich unangreifbar.
Diese Lösung hilft auch Unternehmen und Betriebsräten, als Einheit zusammenzuarbeiten und spiegelt den Fokus des Unternehmens auf die Sicherheit der Mitarbeiterdaten wider.
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