Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen warnt vor einer neuen Welle von Betrugsversuchen durch Fake-Inkasso. Seit Ende letzter Woche melden sich dazu zahlreiche Verbraucher beim BDIU mit Beschwerden.
Zwei Absender sind aktuell sehr auffällig: eine "EU Forderungs AG" mit behauptetem Sitz in Köln sowie eine mit englischer Firmierung auftretende "Federal Management", angeblich aus Dortmund.
Der BDIU hat Strafanzeigen erstattet, unter anderem da auf den Briefen das Logo des Verbands abgedruckt ist. Das Mitglieds-Logo stehe für seriöses Inkasso und dürfe nur von Rechtsdienstleistern verwendet werden, die sich auf strenge und nachprüfbare Regeln für einen fairen Forderungseinzug verpflichtet haben, so ein Sprecher.
Leicht durchschaubarer Betrugsversuch
Der Betrugsversuch ist leicht zu erkennen: Grammatik und Rechtschreibung der Briefe sind fehlerhaft. Zahlungen sollen auf ausländische Konten erfolgen. Als Grund werden angebliche Gewinnspiele genannt: "Eurowin 24", "Eurojackpot-6/49", "Winners 49" oder "Top 400 & Millionenrente".
Keiner der Absender verfügt über die erforderliche Registrierung als Inkassodienstleister, wie sich auf dem Onlineportal der Landesjustizverwaltungen einfach überprüfen lässt.
Der BDIU rät Verbrauchern, die solche Schreiben erhalten, dringend davon ab, direkt auf die Absender zu reagieren. BDIU-Pressesprecher Marco Weber warnt:
Die Betrüger verschicken diese Post massenweise. Sie probieren dafür Adressen aus, die sie sich teils aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen, beispielsweise Telefonbüchern, besorgen, manchmal auch aus dem Darknet. Wer diesen Betrügern antwortet, riskiert, mit weiteren Schreiben belästigt zu werden.
Das wichtigste sei selbstverständlich: Man solle keinesfalls die geforderten Summen überweisen. Dieses Geld sehe man nämlich nicht wieder, so Weber.
Ratsuchende, die sich unsicher sind, ob ein erhaltenes Mahnschreiben echt ist, können sich an den BDIU wenden.
Auf seiner Website hat der Verband leicht verständliche Erklärungen veröffentlicht, wie sich Betrugspost von echten Mahnungen unterscheiden lässt.
Strafanzeige erstattet
Darüber hinaus bringt der BDIU jeden Fake-Inkasso-Fall zur Anzeige. Weber stellt klar:
Es ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, die Täter, die hinter diesen Betrugsversuchen stecken, zu ermitteln und vor Gericht zu stellen.
Aber leider seien viele Staatsanwaltschaften in der Sache untätig, teilweise ermittelten sie erst gar nicht. So hätten die Betrüger ein leichtes Spiel, und die genötigten Verbraucher werden mit dem Problem alleingelassen, so der BDIU-Sprecher.
Dabei dürfte der Schaden durch Fake-Inkasso erheblich sein. Schätzungen zufolge hat mindestens jeder zehnte Verbraucher bereits solche betrügerische Post erhalten.
Wenn man annimmt, dass auch nur ein kleiner Teil der Empfänger - beispielsweise jeder Hundertste - die geforderten Beträge tatsächlich überweist, ergeben sich hochgerechnet Schäden in mehrstelliger Millionenhöhe.
Dass Staatsanwaltschaften bei solchen Delikten durchaus erfolgreich ermitteln können, zeigt zudem ein Prozess in Frankfurt am Main aus dem Jahr 2018. Vor dem dortigen Landgericht mussten sich eine Frau und ein Mann verantworten, die durch massenhaften Versand von falschen Mahnschreiben Zahlungen auf Konten in Osteuropa erzielt hatten.
Alleine in diesem Fall summierte sich der Schaden laut der Anklageschrift auf mindestens 550.000 Euro.
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