Ein schicker Oldtimer muss kein Vermögen kosten - auch wenn Liebhaber beim Kauf mancher Exemplare ordentlich in die Tasche greifen. Zumindest der Versicherungsschutz ist oft gar nicht teuer. Der Grund: Klassische Fahrzeuge werden weniger und vorsichtiger gefahren.
Worauf es beim Versichern ankommt und welche Besonderheiten gelten, erklärt die ADAC Autoversicherung AG.
Wie ist ein Oldtimer definiert?
Was ein Oldtimer ist, hat der Gesetzgeber festgelegt: Es sind Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt und gut erhalten sind. Zudem müssen sie weitestgehend dem Originalzustand entsprechen.
Ist das erfüllt, kann das Gefährt mit einem H-Kennzeichen ("historisches Fahrzeug”) offiziell als Oldtimer zugelassen werden. Für eine Oldtimerversicherung ist ein solches Kennzeichen aber keine Voraussetzung.
Bei manchen Versicherern, wie etwa der Classic-Car-Versicherung der ADAC Autoversicherung, können sogar Pkw ab einem Alter von 20 Jahren und einem Marktwert von 5.000 Euro als Klassiker versichert werden.
Liebhaberfahrzeuge, die zwischen 20 und 30 Jahre alt sind, werden als Youngtimer bezeichnet und entweder mit dem üblichen Kfz-Kennzeichen oder einem Saisonkennzeichen zugelassen.
Versicherungssumme und Abdeckung von Schäden
Wie für jedes Auto ist auch für klassische Fahrzeuge die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Autofahrer auch bei Oldtimern auf eine hohe Versicherungssumme achten.
Empfehlenswert sind 100 Millionen Euro für Sachschäden und bis zu 15 Millionen Euro pro verletzte Person bei Personenschäden. Der Haftpflichtschutz kann durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung erweitert werden.
Die Teilkasko versichert den Oldtimer gegen Diebstahl, Brände oder Explosionen, Glasschäden und Kurzschlüsse. Im Schutz inbegriffen sind auch Elementarschäden, etwa durch Sturm, Hagel oder Überschwemmung.
Auch die Kosten einer Kollision mit einem Reh oder Wildschwein werden von der Teilkasko übernommen. Besser ist allerdings, wenn die Versicherung nicht nur bei Zusammenstößen mit Haarwild zahlt, sondern bei Tieren aller Art.
Sind Schäden, die beim Fahrzeugtransport entstehen, versichert?
Ein umfassender Teilkaskoschutz sollte das beinhalten. Auch der Schutz vor Vandalismus kann sich lohnen. Die Leistungen hierfür sind entweder bereits in der Teilkasko enthalten – wie etwa bei der ADAC Classic-Car-Versicherung – oder in der Vollkasko.
Da Liebhaberfahrzeuge oft an Wert gewinnen, empfiehlt es sich, dass Wertsteigerungen beim Versicherungsschutz berücksichtigt werden. Bei einigen Versicherern ist dies sogar bei Steigerungen um bis zu 30 Prozent der Fall.
Die Vollkasko deckt zusätzlich zu den Teilkaskoleistungen auch selbstverschuldete Schäden am Oldtimer ab. Wichtig: der Versicherer sollte auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten.
Dann besteht auch voller Versicherungsschutz, wenn beispielsweise eine rote Ampel übersehen wird und es so zum Unfall kommt. Wer sein Fahrzeug besonders gut absichern möchte, wird zudem über eine Allgefahrendeckung nachdenken, die auch weitere Risiken - wie Brems-, Betriebs- oder Bruchschäden - abdeckt.
Finanziell beruhigt auf Fahrt gehen
Trotz vieler Ähnlichkeiten zu einer normalen Kfz-Versicherung gibt es beim Versicherungsschutz für klassische Fahrzeuge auch Besonderheiten. Die jährliche Fahrleistung ist üblicherweise begrenzt, oft auf 9000 Kilometer.
Zudem setzen die Versicherer in der Regel voraus, dass zusätzlich ein Alltagsfahrzeug vorhanden ist.
Und im Schadenfall ändert sich normalerweise nichts am Tarif. Autofahrer werden also auch bei selbstverschuldeten Unfällen nicht zurückgestuft. So lassen sich die Ausfahrten mit dem Klassiker noch beruhigter angehen.
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