Zu den am häufigsten von Versicherungsmakler*innen gestellten Fragen, wenn es um die eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung geht, zählt die Frage nach der Nachhaftung für Verstöße aus der Vergangenheit. Oftmals beginnt dies mit der Anmerkung: „Ich habe in den Versicherungsbedingungen vergeblich die Dauer der Nachhaftung gesucht.“
Wer ausschließlich in den Pflichtversicherungsbereichen § 34 d, f und/oder i tätig ist, wird die Regelung tatsachlich vergeblich suchen. Denn in den jeweiligen Verordnungen heißt es:
„Der Versicherungsvertrag hat Versicherungsschutz für jede einzelne Pflichtverletzung zu gewähren, die gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungspflichtigen zur Folge haben könnte.“
Daraus resultiert zum einen, dass der Gesetzgeber in Deutschland die Verstoßtheorie verankert hat. Der Versicherungsfall wird also durch den Zeitpunkt der Pflichtverletzung definiert und nicht, wie bei Claims-Made-Policen, durch den Zeitpunkt der Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs.
Zum anderen leitet sich daraus eine unbegrenzte Nachhaftung ab.
Für die einzelnen erlaubnispflichtigen Tätigkeitsbereiche gilt:
- § 34 d: Unbegrenzte Nachhaftung für alle Verstöße seit 22.05.2007
- § 34 f: Unbegrenzte Nachhaftung für alle Verstöße seit 01.01.2013
- § 34 i: Unbegrenzte Nachhaftung für alle Verstöße seit 16.03.2016
Umsetzung in den Versicherungsbedingungen
In den jeweiligen Bedingungen heißt es standardmäßig:
„Versicherungsfall im Sinne dieses Vertrags ist der Verstoß, der Haftpflichtansprüche eines Dritten gegenüber dem Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte.“
Der Zusatz, dass dieser Verstoß innerhalb einer gewissen Frist dem Versicherer gemeldet werden muss, ist also weggefallen. Doch Vorsicht! Diese für Versicherungsvermittler sehr positive Regelung gilt nur für Bereiche, die einer Pflichtversicherung unterliegen. Wenn Sie also Finanzdienstleistungen
ausüben, die davon nicht betroffen sind, kann durchaus eine zeitlich begrenzte Nachhaftung in Ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verankert sein. Das betrifft in erster Linie, was in einer VSH unter „Sonstigen Finanzdienstleistungen“ sowie unter dem Baustein § 34 c subsumiert wird.
Moderne VSH-Konzepte bieten hier Abhilfe mit einer generellen unbegrenzten Nachhaftung für alle Tätigkeitsbereiche.
Ein Problem kann sich zudem bei einer Beendigung des Vertrages ergeben. Wird dann ein Anspruch an den/die Versicherungsmakler*in herangetragen, wird der Versicherer prüfen, welcher Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des Verstoßes bestand.
Lag also der Verstoß vor den oben genannten Zeitpunkten, kann es also auch in der Versicherungs-, der Finanzanlagen- und der Finanzierungsvermittlung zu einer zeitlichen Einschränkung im Versicherungsschutz kommen.
Wer seine eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei einem anderen Anbieter in Deckung geben möchte, sollte also darauf achten, dass der neue VSH-Vertrag die Nachhaftung des Vorvertrages übernimmt.
CGPA verwendet dazu die folgende Klausel:
„In Erweiterung zu Ziff. 2.3 besteht Versicherungsschutz für Verstöße, die während der Laufzeit aller vorangehenden Versicherungsverträge vorgekommen sind, sofern ein Vorversicherer aufgrund einer abgelaufenen Nachhaftung keinen Versicherungsschutz mehr zu gewähren hat.“
Die Übernahme der Nachhaftung aus Vorverträgen sollte eigentlich heutzutage eine Selbstverständlichkeit sein. Ist sie aber leider nicht, denn im Kleingedruckten zeigen sich große Unterschiede auf dem Markt. Vergleicht man die einzelnen Regelungen, so gilt dies manchmal nur für die Versicherungsvermittlung oder nur für Vorverträge, die lückenlos bestanden.
Bei einigen wiederum ist die Höhe auf 1.000.000 Euro beschränkt und andere schließen nur den unmittelbaren Vorvertrag mit ein. Die Quintessenz: Die VSH ist letztlich eine Versicherung wie jede andere. Sie muss regelmäßig geprüft und den individuellen Bedürfnissen angepasst werden.
Das Thema Nachhaftung ist nur eines von vielen Themen. CGPA bietet hier einen aktuellen Schutz auf der Höhe der Zeit und bietet Versicherungsmakler*innen mit der Vorversicherungs-Garantie und anderen Besonderheiten ein hohes Maß an Sicherheit.
Themen:
LESEN SIE AUCH
CGPA Europe erweitert Angebotsvielfalt mit der CGPA Vertreterdeckung
Der VSH-Spezialist CGPA Europe erweitert die Angebotspalette um eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für gebundene Versicherungsvertreter gemäß § 34d Abs. 7 GewO. Wie schon bei der Absicherung für Versicherungsmakler setzt der Versicherer auf Nettoprämien, weit über dem Marktstandard liegende Bedingungsverbesserungen sowie einen sehr leicht zu bedienenden Online-Rechner für den Versicherungsantrag.
AXA Partners versichert Wärmepumpen-Miete
Der “Viessmann Rechnungsschutz” in Kooperation mit AXA Partners steht ab sofort zur Verfügung. Neben dem Schutz von Wärmepumpen bietet AXA Partners für Viessmann Climate Solutions auch Lösungen für PV-Anlagen und Batteriespeicher an.
uniVersa gibt Umstellungsgarantie und Umtauschrecht
Durch den gesetzlich festgelegten Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen von 1,0 Prozent erhalten Versicherte für Neuabschlüsse ab 01. Januar 2025 höhere garantierte Leistungen. Für die private Altersvorsorge mit Fondsprodukten ohne Garantien hat die uniVersa eine Umstellungsgarantie für Abschlüsse ab dem 16. September eingeführt.
AXA geht in der Unfallversicherung neue Wege
Das neue Produktkonzept basiert auf einem Tarif, einer Produktlinie, einer Gliedertaxe. und verzichtet auf die Gesundheitsprüfung. Neue zielgruppenspezifische Bausteine wie zum Beispiel für Kinder, den Öffentlichen Dienst oder das Gipsgeld runden bewährte Leistungen für den Unfallschutz optimal ab. Mit 21 von 21 Punkten hat der unabhängige Vergleicher tarifair die neue Unfallversicherung von AXA als Top-Tarif eingestuft.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
NordVPN stärkt Cyberschutz: Identitätsdiebstahl jetzt versichert
Der Cybersicherheitsanbieter NordVPN weitet seine Schutzleistungen aus: Kundinnen und Kunden in Deutschland, die Opfer von Identitätsdiebstahl werden, erhalten künftig eine umfassende Absicherung über die im „Ultimate“-Abonnement enthaltene Cyberschutz-Versicherung.
Acture startet mit digitalem Gesundheitsprogramm in Deutschland
Die Arbeitswelt in Deutschland steht unter Druck: Steigende Fehlzeiten, eine alternde Belegschaft und zunehmende psychische Belastungen erfordern neue Antworten im betrieblichen Gesundheitsmanagement. Der niederländische Anbieter Acture bringt mit dem „Employee Welfare Program“ (EWP) ein seit über 15 Jahren bewährtes Gesundheitskonzept auf den deutschen Markt.
AXA überarbeitet Betriebshaftpflichtversicherung für kleine und mittlere Unternehmen
AXA Deutschland hat ihre Betriebshaftpflichtversicherung neu ausgerichtet, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besser abzusichern. Mit verbesserten Leistungen in der Grunddeckung und gesenkten Mindestbeiträgen will der Versicherer die Attraktivität und Zugänglichkeit seiner Produkte in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld erhöhen.
Produkthaftung im Onlinehandel: HDI reagiert auf neue EU-Richtlinie mit erweitertem Schutz
Neue EU-Vorgaben stellen Händler und Plattformbetreiber vor versicherungsrechtliche Herausforderungen. HDI reagiert darauf mit einer erweiterten Betriebshaftpflichtlösung – und bietet mit dem „Vendors Endorsement“ eine gezielte Absicherung für Online-Marktplätze.