Europäische Einlagensicherung: „Die Ausgestaltung als Rückversicherung organisieren“

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SAFE-Direktor Jan Krahnen spricht sich für eine Aufteilung zwischen nationalen Erstversicherern und einem europäischen Rückversicherer für Spareinlagen aus, um die Bankenunion zu vollenden.

Beim Treffen der Finanzminister*innen der Eurozone letzte Woche in Luxemburg geht es um die Vollendung der Bankenunion und damit verbunden um die Einführung einer europäischen Einlagensicherung („European Deposit Insurance System“, EDIS).

Der Direktor des Leibniz-Instituts für Finanzmarktforschung SAFE, Jan Krahnen, sieht darin einen Fortschritt, betont aber, dass eine europäische Einlagensicherung am besten in der Form einer Rückversicherung gestaltet werden sollte, um Fehlanreize zu vermeiden und Risiken für die beteiligten Länder zu minimieren.

Krahnen sagt:

„Es ist wichtig, dass die weiteren Schritte hin zur Vollendung der Bankenunion besprochen werden. Dabei macht die Einrichtung einer europäischen Einlagensicherung das Projekt Bankenunion erst komplett, da so die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems nachhaltig gewährleistet wird. Die Ausgestaltung der Einlagensicherung sollte allerdings dauerhaft in Form einer Rückversicherung organisiert sein.“

In einem SAFE White Paper hat Krahnen gemeinsam mit weiteren Autoren einen gangbaren Vorschlag für ein „European Deposit Reinsurance Scheme“ (EDRIS) entwickelt.

Das Modell zielt darauf ab, eine Einlagenrückversicherung auf europäischer Ebene anzusiedeln, die bestehenden Risiken entgegenwirkt und eine drohende Vergemeinschaftung von Risiken von vornherein unterbindet.

Im Kern sieht das EDRIS-Modell vor, die Einlagen von Sparer:innen im Wege einer nationalen Erstversicherung und einer europäischen Rückversicherung mit einer risikoadäquaten Prämiensetzung zu verbinden.

Fehlanreizen entgegenwirken

Krahnen erklärt: „In unserem Modell wird die gesetzliche Haftung bis zu einem bestimmten Betrag auf nationaler Ebene geregelt, bei höheren Schäden übernimmt die europäische Rückversicherung bis zu der gesetzlichen Obergrenze von 100.000 Euro. Der berüchtigte ‚doom loop‘ von Bankenschwäche und Staatsfinanzkrise kann so verhindert werden – und zudem können den nationalen Erstversicherungen wenn nötig auch Liquiditätshilfen gewährt werden.“

Die Finanzierung könnte über Mittel aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) erfolgen.

Die Aufsicht im EDRIS-Modell soll nach dem Subsidiaritätsprinzip geregelt werden: Erstversicherer überwachen „ihre“ Banken, legen risikoadäquate Prämien fest, und betreiben und verwalten nationalen Rettungsfonds. Zugleich werden die Erstversicherer vom europäischen Rückversicherer überwacht. Bei der Prämiensetzung von Erst-und Rückversicherung soll eine Differenzierung greifen, die Ausfallwahrscheinlichkeiten und zu erwartende Verluste nach Ländern und Kreditinstituten berücksichtigt.

Eine Rückversicherung, wie SAFE sie vorschlage, würde die Einlagenversicherer in einem europäischen Kontext disziplinieren. Das sei ein wichtiger Gestaltungsvorschlag, der einen Mehrwert erbringe: Mit der Prämiendifferenzierung könne Fehlanreizen entgegengewirkt und so letztlich auch Ländern Hilfe geboten werden, in denen beispielsweise ein ‚Bank Run‘ andere Banken mit zu Fall bringen würde, führt Jan Krahnen aus.