Vorsorgen mit der neuen Pflegewelt der IDEAL

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Nachdem die IDEAL Lebensversicherung im Jahr 2002 mit der Einführung der ersten Pflegerentenversicherung im deutschen Versicherungsmarkt eine Benchmark definiert und sich die Marktführerschaft in dieser Sparte gesichert hatte, legte das Unternehmen nunmehr mit einer Pflegetagegeldversicherung nach.

In ihren Versicherungsbedingungen benennt die IDEAL als Versicherungsleistung, und dies ist für eine Pflegetagegeldversicherung irritierend, eine Pflegerente.

Der Versicherer verzichtet in der Tat auf eine Pro-Rata-Abrechnung von Tagegeldleistungen und zahlt ab dem Monat der Feststellung einer leistungspflichtigen Pflegebedürftigkeit die Versicherungsleistung monatlich im Voraus. Im Falle des Todes muss die für den Monat vorausgezahlte Pflegerente nicht zurückgezahlt
werden.

Der dreistufige Tarif lässt wahlweise die Absicherung der Pflegegrade 4 und 5 (Tarifstufe Basis), der Pflegegrade 3 bis 5 (Tarifstufe Klassik) und der Pflegegrade 2 bis 5 (Tarifstufe Exklusiv) zu und zeichnet damit die Tarifgliederung der Pflegerentenversicherung nach.

Die Höhe der Versicherungsleistung kann wahlweise für alle versicherten Pflegegrade einheitlich oder für die versicherten Pflegegrade 2 und 3 frei skaliert werden, wobei der Versicherungsschutz aufsteigend bis zu einer monatlichen Höchstrente von 4.000 Euro vereinbart werden kann.

Im Fall einer individuell bemessenen Absicherung der Pflegegrade 2 und 3 muss nur beachtet werden, dass die Versicherungsleistung maximal bis zur Höhe des Versicherungsschutzes für den nächsthöheren Pflegegrad vereinbart werden darf.

Unabhängig von der gewählten Tarifstufe kann eine Beitragsbefreiung im Versicherungsfall ab Pflegegrad 4 vereinbart werden. Optional kann eine Sofortleistung in Höhe von maximal zwölf Monatsrenten vereinbart werden, die bei der erstmaligen Feststellung einer leistungspflichtigen Pflegebedürftigkeit zur Auszahlung kommt.

Ein starkes Duo: Pflegetagegeldversicherung und IDEAL PflegeStarter

Vor allem bei der Absicherung des Pflegefallrisikos muss beachtet werden, dass ein lebenslanger Versicherungsschutz nachhaltig finanziert werden muss. Das Risiko einer Pflegebedürftigkeit steigt dabei ab dem 50. Lebensjahr signifikant und ab dem 70. Lebensjahr überproportional an.

Allerdings sinkt das Einkommen vieler Kunden mit Eintritt in den Ruhestand, sodass Beitragserhöhungen zu einer Pflegetagegeldversicherung im höheren Alter oftmals nur den Ausweg einer Reduzierung der Versicherungsleistungen und im Worst Case eine Vertragskündigung zulassen.

Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Mit einer strategischen Verknüpfung von IDEAL Pflege-Tagegeld und IDEAL PflegeStarter hat die IDEAL einen interessanten, aber auch beratungsintensiven Lösungsansatz vorgestellt.

Exkurs IDEAL PflegeStarter: Bei Abschluss einer klassischen Pflegerentenversicherung wird eine lebenslange Versicherungsdauer vereinbart, was den vergleichsweise hohen Beitrag begründet.

Für jüngere Kunden bietet sich die IDEAL PflegeStarter mit einer auf das 67. Lebensjahr der versicherten Person begrenzten  Versicherungsdauer an.

Sofern die versicherte Person während der Versicherungsdauer pflegebedürftig wird, besteht ein Anspruch auf die versicherte Pflegerente für die Dauer einer  Leistungspflichtigen Pflegebedürftigkeit, das heißt, die Leistungsdauer reicht über die Versicherungsdauer hinaus.

Im Fall einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit würde somit auch ein lebenslanger Leistungsanspruch bestehen. Im Vergleich zu klassischen Pflegerentenversicherungen beträgt der Beitrag für die IDEAL PflegeStarter bei Absicherung der Pflegegrade 2 bis 5 mit gleichen Rentenleistungen allerdings nur einen Bruchteil der Kosten.

Alternativ können auch nur die Pflegegrade 3 bis 5 gegen einen entsprechend reduzierten Beitrag abgesichert werden.

In ihren Versicherungsbedingungen für die IDEAL PflegeStarter räumt die IDEAL dem Versicherungsnehmer ein Optionsrecht ein.

So kann die IDEAL PflegeStarter während der Versicherungsdauer, spätestens jedoch zwei Jahre vor Ablauf des Versicherungsvertrages, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung auf eine klassische Pflegerentenversicherung mit  lebenslangem Versicherungsschutz und gleichem Versicherungsumfang umgestellt werden.

Für die Beitragsberechnung werden bei einem Tarifwechsel das aktuelle Alter der versicherten Person und die zum Umstellungszeitpunkt gültigen Rechnungsgrundlagen berücksichtigt.

Ein Berechnungsbeispiel

Unterstellt man für eine Beispielsberechnung einmal eine versicherte Person mit einem Eintrittsalter von 40 Jahren und eine Absicherung der Pflegegrade 2 bis 5 mit einer monatlichen Versicherungsleistung von 1.500 Euro, so könnte der gewünschte Versicherungsschutz mit einer Kombination der Vorsorgeinstrumente IDEAL PflegeTagegeld und IDEAL PflegeStarter wie folgt abgebildet werden:

 

 

Selbstverständlich kann auch eine andere Gewichtung gewählt und beispielsweise der Versicherungsschutz aus dem IDEAL PflegeTagegeld gegenüber dem Versicherungsschutz aus der IDEAL PflegeStarter erhöht werden.

Hierzu muss im Beratungsgespräch zwingend die gewünschte Vorsorgestrategie besprochen und mögliche Kombinationsalternativen an Berechnungsbeispielen aufgezeigt werden. Selbstverständlich kann die gewünschte Absicherung auch nur mit einer der beiden Vorsorgelösungen eingerichtet werden.

Die Beiträge müssen dabei für das IDEAL PflegeTagegeld und die IDEAL PflegeStarter getrennt ermittelt werden. Das Vorsorgekonzept lohnt aber diesen Aufwand. Der Versicherungsschutz sollte nun während der Versicherungsdauer strategisch und bedarfsgerecht ausgebaut werden.

Mit dynamischen Anpassungen, aber auch mit der Einlösung von Nachversicherungsoptionen können die Versicherungsleistungen schrittweise erhöht werden.

So benennt die IDEAL sowohl in ihren Versicherungsbedingungen für das IDEAL PflegeTagegeld als auch in ihren AVB für die IDEAL PflegeStarter beispielsweise den Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums eines leiblichen oder eines Adoptivkindes als Ereignis, das zur Einlösung einer Nachversicherungsoption berechtigt.

Ein gut gewählter Zeitpunkt, da diese Lebenszäsur regelmäßig auch eine finanzielle Entlastung beinhaltet. Und sofern der Sprössling nicht nahtlos aus der Ausbildung beziehungsweise dem Studium in das Erwerbsleben wechselt, kann die Nachversicherungsoption auch erst bis zu sechs Monate später eingelöst werden.

Es liegt somit im Ermessen des Kunden, welche Säule eines Versicherungsschutzes für eine langfristige Absicherung des Pflegefallrisikos präferiert werden soll.

Mit strategischer Vorsorgeberatung zum Erfolg

Bei Einrichtung einer Absicherung für den Pflegefall kann der Versicherungsschutz wahlweise mit einer Pflegetagegeld oder einer Pflegerentenversicherung abgebildet werden.

Unter strategischen Gesichtspunkten erscheint eine Kombination von Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherung in der mittel- bis langfristigen Ausrichtung sinnvoll. Natürlich kann man(n) und auch Frau diese wichtige Vorsorgemaßnahme negieren und weiterhin eine Vogel-Strauß-Politik betreiben.

Die Folgen bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit können jedoch höchst unschön sein und nicht nur vorhandenes Vermögen, sondern auch die Lebensqualität wie Eis in der Sonne schmelzen lassen.

Vor allem Versicherungsmakler*innen sollten nicht vergessen, dass sie ihre Kunden auf erkennbare Risiken hinweisen müssen. Wenn sich der  Kunde/die Kundin dem fachkompetenten Rat für eine qualifizierte Vorsorge verschließt, ist dies selbstverständlich sein/ihr gutes Recht.

Allerdings sollte auch eine abschlägige Kundenentscheidung immer in geeigneter Form dokumentiert werden, denn wie formulierte es schon Altkanzler Konrad Adenauer: „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern.“

 

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