degenia präsentiert Internet-Schutzbrief T21

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Fast alles lässt sich heutzutage online erledigen: Einkaufen, Verkaufen, Kommunikation, Bankgeschäfte, Behördengänge. Das Internet soll unseren Alltag einfacher und bequemer machen – vor allem aktuell in Zeiten der Corona-Pandemie mit Kontaktverboten und  Ausgangsbeschränkungen prinzipiell eine sehr praktische Form der digitalen Problemlösung.

Sicherheitstipps rund um das Thema „Online-Security“ gibt es eine Menge. Doch was, wenn es trotz aller Sicherheitsmaßnahmen zu einem Angriff von Cyberkriminellen auf die persönlichen Daten kommt?

Bis zu 5.000 Euro Absicherung bei Online-Shopping

Der degenia Internet-Schutzbrief T21 schützt den Versicherungsnehmer und seine Familienmitglieder, die im selben Haushalt leben. Als Familienmitglieder gelten (Ehe-)Partner und Kinder.

Online-Shopping (Internet-Ein- und -Verkäufe) ist bis 5.000 Euro abgesichert. Bei Identitätsdatendiebstahl wird bis zu 15.000 Euro entschädigt. Kosten für Datenrettung und Hardwareschutz werden bis 2.000 Euro übernommen.

Absicherung von „Folgeschäden“ bei Cyber-Mobbing und -Stalking

Cyber-Mobbing beziehungsweise -Stalking scheint gerade in Zeiten des Corona-Lockdowns extrem zu „florieren“. Die dauerhafte Nutzung von Handys und Tablets, bzw. die ununterbrochene Anwesenheit in den sozialen Netzwerken scheint der ideale Nährboden für diese Vergehen zu sein.

Hier werden die Kosten für einen Psychologen bis 500 Euro, evtl. notwendige Umzugskosten innerhalb Deutschlands bis 2.000 Euro und der Einkommensausfall durch die Wahrnehmung von Terminen (maximal drei Tage, maximal 200 Euro je Tag) übernommen.

Auch die Beauftragung eines IT-Dienstleisters zum Löschen von nicht genehmigten persönlichen Daten im Internet wird bis 1.000 Euro erstattet. Zusätzlich kann eine versicherte Person zu folgenden Themen eine juristische Erstberatung erhalten: „Abo-Falle“, Cyber-Mobbing, Datenmissbrauch, Urheberrechtsverletzung.

Drittschäden als Option im Internet-Schutzbrief T21

Optional kann der Kunde auch das Thema Drittschäden mit in den Leistungsumfang einschließen. Dazu gehören die Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Cyber-Mobbing beziehungsweise -Stalking durch im Haushalt lebende minderjährige Kinder. Hier werden die Kosten jeweils bis zu 5.000 Euro erstattet.