Ausschluss eines Direktversicherers von der Marktgrundlage

Zwischen einem Versicherungsnehmer und einem Versicherungsmakler bestand jahrelang ein Versicherungsmaklervertrag. Inhalt des Vertrages war im Wesentlichen die Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Versicherungsmaklers enthielten dabei folgende Regelung:

(PDF)
Anzugtraeger-Papier-verzweifelt-347167629-AS-ANR-ProductionAnzugtraeger-Papier-verzweifelt-347167629-AS-ANR-ProductionANR Production – stock.adobe.com

Direktversicherer oder andere nicht frei auf dem Versicherungsmarkt zugänglichen Deckungskonzepte werden … nicht berücksichtigt.“.

Der Versicherungsnehmer erwarb einen Wohnwagen, den er zunächst selbst bei einem Direktversicherer versicherte, die allerdings keine Vollkaskoversicherung für Wohnwagen anbot. Nach einiger Zeit beauftragte der Versicherungsnehmer den Versicherungsmakler damit eine passende Vollkaskoversicherung für diesen Wohnwagen zu ermitteln. Die vom Versicherungsmakler daraufhin angebotene Versicherung war dem Versicherungsnehmer allerdings zu teuer, woraufhin er sich für eine Teilkaskoversicherung entschied.

Einige Zeit später verunfallte der Wohnwagen. Im Rahmen der Teilkaskoversicherung bestand jedoch kein Versicherungsschutz für den eingetretenen Schaden. Der Versicherungsnehmer verlangte daraufhin Schadensersatz mit der Begründung bei einem Direktversicherer hätte auch ein Vollkaskoschutz für den Wohnwagen erlangt werden können. Der Versicherungsmakler habe somit keine ausreichende Marktanalyse vorgenommen.

Das LG Konstanz hat mit Urteil vom 21.01.2021 (Az.: Me 4 O 90/19) darüber entschieden, welche Anforderungen an einem Ausschluss von Direktversicherer von der Marktgrundlage erforderlich sind.

Haftung des Versicherungsmaklers

Das LG Konstanz bejahte eine Haftung des Versicherungsmaklers und verurteilte den Versicherungsmakler zum Schadensersatz gem. §§ 63, 60 VVG. Der vorgenommene Ausschluss in Bezug auf Direktversicherer von der Marktgrundlage war nach Ansicht der Richter unwirksam.

Jens-Reichow-2019-Joehnke-und-ReichowJens-Reichow-2019-Joehnke-und-ReichowJöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB Jens Reichow, Rechtsanwalt, Jöhnke & Reichow
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Das Gericht verdeutlich, dass unter dem „Markt“ im Sinne des § 60 Abs. 1 S. 1 VVG das gesamte Versicherungsumfeld  zu verstehen sei, in dem Versicherungen erhältlich sind und bei denen das jeweils in Frage stehende Risiko versichert werden kann. Demnach hätte der Versicherungsmakler im Rahmen seiner Marktanalyse auch Direktversicherer sowie solche Versicherungen in den Blick nehmen müssen, die mit Versicherungsmakler aufgrund ihrer Vertriebsstruktur grundsätzlich nicht zusammenarbeiten.

Der Sinn und Zweck von § 60 Abs. 1 S. 1 VVG besteht darin, den Versicherungsnehmer davor zu bewahren, infolge einer unausgewogenen Marktanalyse seines Versicherungsmaklers eine Versicherung abzuschließen, die letztlich nicht seinen Interessen entspricht. Genau dies würde aber unter Umständen geschehen, würde man Direktversicherungen sowie Versicherungen, die mit Versicherungsmaklern per se nicht zusammenarbeiten, vom Begriff des „Marktes“ im Sinne des § 60 Abs. 1 S. 1 VVG ausnehmen.

Denn Direktversicherungen sowie Versicherungen, die mit Versicherungsmaklern nicht zusammenarbeiten, können unter Umständen wesentlich günstiger sein oder aber anderen Versicherungen ihrem Leistungsangebot nach voraus sein.

Der Versicherungsmakler hatte nach Ansicht des Landgerichts Koblenz die Anbieterauswahl auch nicht nach § 60 Abs. 1 S. 2 VVG wirksam eingeschränkt. Dies setzt nämlich eine Einschränkung „im Einzelfall vor Abgabe der Vertragserklärung“ voraus. Zu einer solchen ist es vor der Beratung in Bezug auf die Versicherung für den Wohnwagen nicht gekommen.

Ein Verweis auf die AGB des Versicherungsmaklervertrages ist nach Ansicht des LG Konstanz nicht ausreichend, da eine Regelung im Rahmen von AGB’s per se darauf angelegt sei nicht nur für den Einzelfall, sondern eben für eine Vielzahl von Fällen zu gelten.

Fazit

Der Ausschluss von Direktversicherern im Rahmen von Maklerverträgen ist rechtlich durchaus problematisch. Teilweise wird ein solcher Ausschluss durchaus als zulässig erachtet. Begründet wird diese Auffassung im Wesentlichen damit, dass ein Versicherungsnehmer nicht in schutzwürdiger Weise erwarten könne, von einem Versicherungsmakler Versicherungen empfohlen zu bekommen, von denen dieser keine Maklercourtage erhält.

Das Landgericht Konstanz erteilt dieser Auffassung in seinem Urteil jedoch eine klare Absage und findet hierbei auch Unterstützung von anderen Gerichten (siehe hierzu Unwirksame Klauseln im Maklervertrag (Landgericht Leipzig)).

Gleichwohl überzeugt weder die Argumentation des LG Konstanz noch des LG Leipzig. Unabhängig von der Frage der Zulässigkeit einer Anbietereingrenzung muss es dem Versicherungsmakler gestattet sein, im Rahmen seines Maklervertrages den „Markt“, auf welchem er tätig sein will, zu definieren. Eine vertragliche Definition des Marktes ist dabei klar von einem Ausschluss einzelner Versicherer von diesem Markt zu trennen. Es bleibt daher zu hoffen, dass sich andere Gerichte der Auffassung des LG Konstanz nicht anschließen werden.

Themen:
(PDF)

LESEN SIE AUCH

Die deutschen Versicherer blicken optimistischer auf das laufende Geschäftsjahr 2025. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, erwartet die Branche nun ein spartenübergreifendes Beitragswachstum.Die deutschen Versicherer blicken optimistischer auf das laufende Geschäftsjahr 2025. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, erwartet die Branche nun ein spartenübergreifendes Beitragswachstum.DALL-E
Assekuranz

Versicherer heben Beitragsprognose für 2025 deutlich an

Die deutschen Versicherer blicken optimistischer auf das laufende Geschäftsjahr 2025. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, erwartet die Branche nun ein spartenübergreifendes Beitragswachstum.

Bleiben den Versicherungsforen Leipzig erhalten: Die Geschäftsführer Justus Lücke (links) und Jens Ringel.Bleiben den Versicherungsforen Leipzig erhalten: Die Geschäftsführer Justus Lücke (links) und Jens Ringel.Versicherungsforen Leipzig
Köpfe

Versicherungsforen Leipzig gründen neue Gesellschaft in Köln

Die Versicherungsforen Leipzig erweitern ihr Führungsteam und schaffen mit einer neuen Gesellschaft in Köln zusätzliche Impulse für die strategische Begleitung von Führungskräften in der Assekuranz.

Arbeitgeberverband (AGV) und Gewerkschaften ver.di und DBV haben sich auf einen neuen Tarifvertrag für die rund 183.000 Beschäftigten im Innendienst der Versicherungswirtschaft verständigt (Symbolbild).Arbeitgeberverband (AGV) und Gewerkschaften ver.di und DBV haben sich auf einen neuen Tarifvertrag für die rund 183.000 Beschäftigten im Innendienst der Versicherungswirtschaft verständigt (Symbolbild).DALL-E
Assekuranz

Versicherungsbranche: Tarifabschluss bringt deutliche Lohnerhöhungen

Die Gehälter im Versicherungsinnendienst steigen deutlich – vor allem in den unteren Entgeltgruppen. Auch Azubis profitieren. Der neue Tarifvertrag läuft über 26 Monate und bringt zahlreiche zusätzliche Regelungen.

1.400 Versicherungsbeschäftigte streiken in Baden-Württemberg – Druck vor Tarifrunde steigt.1.400 Versicherungsbeschäftigte streiken in Baden-Württemberg – Druck vor Tarifrunde steigt.DALL E prompt by experten
Assekuranz

Versicherungstarifrunde: 1.400 Beschäftigte in Baden-Württemberg im Warnstreik

Im Tarifkonflikt der privaten Versicherungswirtschaft erhöhen die Beschäftigten den Druck: Rund 1.400 Angestellte legen in Baden-Württemberg die Arbeit nieder – mit klarer Botschaft an die Arbeitgeber vor der entscheidenden Verhandlungsrunde am 4. Juli.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”
Ausgabe 03/25

„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”

Dr. Florian Sallmann
"Schema F gibt es nicht mehr"
Ausgabe 10/24

"Schema F gibt es nicht mehr"

Michael Schillinger & Andreas Bahr
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht