Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) begrüßt grundsätzlich die angekündigte Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, den Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent zu senken.
Doch fehlt die dringend notwendige Riesterreform, kann die kapitalgedeckte Altersvorsorge angesichts der anhaltenden Tiefzinssituation nicht zukunftsfest gestaltet werden. Es ist dringend anzuraten ein gesamthaftes Konzept zu erarbeiten.
Der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Guido Bader betont deshalb die Wichtigkeit bei der Vorgehensweise:
„Wir appellieren eindringlich an die politischen Entscheidungsträger, zusammen mit der Senkung des Höchstrechnungszinses auch den bislang gesetzlich vorgeschriebenen Beitragserhalt in der Riesterrente und bei der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) in der betrieblichen Altersversorgung zu überarbeiten.“
Aus zweierlei Gründen ist deshalb ein neues Garantieniveau unterhalb der bisher vorgeschriebenen hundertprozentigen Beitragsgarantie zu definieren.
„Zum einen erfordert es die aktuarielle Kalkulation, dass für die volle Beitragsgarantie der Garantiezins über den einkalkulierten Kosten liegen muss. Ein Garantiezins von 0,25 Prozent lässt aber keine angemessenen Kosten mehr zu."
Zum anderen müssten sich die Unternehmen teilweise schon heute bei einer hundertprozentigen Beitragsgarantie auf eine risikoarme Anlage der Kundengelder beschränken, die derzeit mitunter Negativzinsen aufweise.
„Der vollständige Beitragserhalt mündet somit in einem teuren Festgeldsparen und damit einem sehr wahrscheinlichen Realwertverlust."
Sollte es mit der von der DAV geforderten Senkung des Höchstrechnungszinses keine Reform der Riesterrente und der BZML geben, werden sich nach DAV-Erwartungen die meisten Unternehmen aus diesen Geschäftsfeldern zurückziehen müssen.
„Bereits heute bieten die Banken keine Riesterprodukte mehr an, die Fondsgesellschaften steigen zunehmend aus und laut Daten der Ratingagentur Assekurata bieten auch bereits 40 Prozent der Lebensversicherer keine Riesterrente mehr an“, so Dr. Bader abschließend.
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