Neue Gesetze – das ändert sich 2021

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Zum Jahreswechsel sind turnusmäßig einige Gesetzesänderungen in unterschiedlichsten Bereichen in Kraft getreten. Kindergeld, Grundfreibetrag, Mindestlohn und Solidaritätszuschlag sollen finanzielle Erleichterungen bringen. Teurer wird dafür das Tanken durch die neue CO2-Bepreisung. Was ist sonst noch neu: die elektronische AU-Meldung, das Verbot von Einwegplastik sowie veränderte Vorgaben beim Personalausweis. 

2021 steigt das monatliche Kindergeld um 15 Euro. Für die ersten beiden Kinder bekommen Eltern zukünftig jeweils 219 Euro. Für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte 250 Euro. Der Kinderfreibetrag eines Elternpaares steigt insgesamt auf 8.388 Euro. Positiv ist für Familien und Geringverdiener ferner, dass der steuerliche Grundfreibetrag, also die Summe, bis zu der das Einkommen steuerfrei ist, angehoben wird.

Mindestlohn erhöht sich

2015 wurde in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt und schrittweise erhöht. Der Wert von aktuell 9,35 Euro soll stufenweise erhöht werden. Bis zum 1. Juli 2022 ist ein stufenweiser Anstieg bis auf einen dann geltenden Mindestlohn von 10,45 Euro brutto geplant. Seit 1. Januar dieses Jahres gilt die erste Stufe mit 9,50 Euro brutto. Zum 1. Juli 2021 folgt dann die zweite Erhöhung auf 9,60 Euro brutto. In der dritten Stufe wird ab 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro brutto erhöht.

Solidaritätszuschlag

Ein Großteil der Steuerzahler soll nach Angaben des Bundesfinanzministeriums entlastet werden, indem eine ‚Anhebung der Freigrenze auf 16.956 Euro erfolgt.  Somit wird künftig bis zu einem versteuerndem Einkommen von 61.717 Euro kein Soli mehr fällig sein. An die neue Freigrenze schließt sich außerdem die sogenannte Milderungszone an. Davon sollen weitere 6,5 Prozent der Soli-Zahler profitieren. Die Milderungszone gilt für zu versteuernde Einkommen bis 96.409 Euro. Für Verheiratete verdoppeln sich diese Beträge.

CO2-Bepreisung trifft auch Verbraucher

Im Dezember 2019 hatten sich Bund und Länder geeinigt, dass Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, künftig einen Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen zahlen müssen. Dazu ist der Erwerb sogenannter Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten notwendig. Somit werden pro Tonne CO2 ab 2021 nun 25 Euro fällig. Autofahrer müssen deshalb mit höheren Spritpreisen für Benzin und Diesel (pro Liter um sieben bis acht Cent) rechnen. Als Ausgleich soll die EEG-Umlage in den Stromkosten gesenkt werden, um die Verbraucher zu entlasten.

Auch Pendler sollen im Gegenzug weniger zahlen. Die Pendlerpauschale beträgt für die Jahre 2021 bis 2023 künftig ab dem 21. Kilometer 35 Cent. Für die Jahre 2024 bis 2026 erhöht sie sich dann ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent. Die Erhöhung der Pendlerpauschale ist befristet und gilt bis Ende 2026.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung

Wer krank ist, benötigt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber, den sogenannten „gelben Schein“. Beim aktuellen Verfahren übergibt der Arzt dem erkrankten Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, bestehend aus drei „Zetteln“: Ein Exemplar ist für die Krankenkasse, eines für den Arbeitgeber und eines für den Patienten selbst.

Dieser Papierweg soll ab 2021 sukzessive durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt werden. Zukünftig übermittelt der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg direkt an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit dann wiederum online bei der Krankenkasse abrufen.  Ab 2022 soll dann der Abruf entfallen und die Krankenkasse stellt die vom Arzt elektronisch übermittelten Daten dem jeweiligen Arbeitgeber digital zur Verfügung.

Trotz der digitalen Prozess gibt es bis Ende des Jahres zusätzlich eine analoge Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Ärzte blieben auch 2022 verpflichtet, dem behandelten Patienten eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit auszuhändigen.

Weitere Änderungen

Wer älter als 24 Jahre ist, muss in der Regel alle zehn Jahre einen neuen Personalausweis beantragen. Das soll ab 2021 teurer werden. Der Preis für das Ausstellen eines neuen Ausweises kostet dann 37,00 Euro., weil Sach- und Personalkosten in den Behörden gestiegen sind.  Passbilder müssen vor Ort in der Passbehörde erstellt, beziehungsweise vom Fotografen digital an die Passbehörde übermittelt werden.

Einwegprodukte aus Plastik sorgen zunehmend für die Verschmutzung der Umwelt und der Meere. Bereits 2018 hatte die EU beschlossen, Einwegprodukte aus Plastik und Styropor ab 2021 zu verbieten, wenn es umweltfreundliche Alternativen gibt. Ab dem 3. Juli 2021 dürfen EU-weit unter anderem Plastikbesteck, Plastikgeschirr, Strohhalme, Styroporbehälter für warmes Essen zum Mitnehmen oder auch Wattestäbchen aus Plastik nicht mehr hergestellt werden.