Der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten (BVGB) e.V. hat in einer aktuellen Stellungnahme weite Teile des Referentenentwurfs des Bundesfinanzministeriums zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) kritisiert.
BVGB Gründungsvorstand Christian Tsambikakis sagte:
"Wir begrüßen zwar, dass der Gesetzgeber das Transparenzregister auf ein Vollregister umstellt. Aber der Gesetzgeber bleibt hinter den praktischen Anforderungen der Geldwäschebeauftragten weit zurück: Der Großteil der Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes und damit letztlich auch der Geldwäschebeauftragten in den Unternehmen soll die benötigten Daten weiterhin nicht per digitaler Schnittstelle beziehen können. Zu allem Überfluss sollen zusätzliche Gebühren das aufwändige Verfahren auch noch verteuern. Das halten wir nicht für akzeptabel. Hier muss der Gesetzgeber nachbessern."
Weiterer Kritikpunkt des BVGB an dem Gesetzesentwurf: die zu späte Veröffentlichung. Bereits in der 5. Geldwäscherichtlinie vom 30. Mai 2018 hatte die Europäische Kommission die Vernetzung der nationalen Transparenzregister bis zum 10. März 2021 vorgesehen.
Christian Tsambikakis:
"Geldwäscher agieren international. Geldwäscheprävention kann nur im internationalen Gleichschritt erfolgreich sein. Dass der Gesetzgeber in Deutschland erst drei Monate vor Fristablauf einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegt, ist zu spät. Es ist absehbar, dass die europäische Registervernetzung nicht fristgerecht kommen wird."
Die Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) vom 23.12.2020 finden Sie unter folgendem Link.
Ein Beitrag des Bundesverbands der Geldwäschebeauftragten e.V. (BVGB) über news aktuell
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