Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter beim Vermögensaufbau. Zusätzlich zum Lohn oder dem Gehalt zahlen sie ihnen im Monat bis zu 40 Euro hinzu. Die genaue Höhe der sogenannten vermögenswirksamen Leistungen (VL) ist meist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Doch nicht jeder Arbeitnehmer nimmt diese auch in Anspruch.
Nach einer aktuellen Untersuchung der European Bank for Financial Services (EBASE) haben zwar 20 Millionen Arbeitnehmer den Anspruch auf die vermögenswirksamen Leistungen, doch immer noch 7 Millionen Bürger nutzen sie nicht. Dabei lohnt sich diese geförderte Sparform. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin.
Sind die Voraussetzungen für eine staatliche Arbeitnehmersparzulage erfüllt, gibt der Staat jährlich noch bis zu 80 Euro hinzu. Die VL-Verträge haben eine Laufzeit von sechs Jahren. Danach ruht der Vertrag bis zum jeweiligen Jahresende. Auf lange Sicht kann der Arbeitnehmer mit geringen Beträgen ein Kapitalpolster ansammeln.
Sparpläne im Rückblick jederzeit mit attraktiver Rendite
VL-Sparpläne auf Wertpapiere wie Aktienfonds bieten Sparern ungeachtet temporärer Wertschwankungen gute Renditechancen, da sie vom Wachstum der Wirtschaft und langfristig steigenden Unternehmensgewinnen profitieren.
Das bestätigt eine Analyse des Fondsverbandes BVI: Die Rendite eines VL-Sparplans auf Fonds mit Schwerpunkt deutsche Aktien, in den über einen Zeitraum von sechs Jahren monatlich 40 Euro (insgesamt 2.880 Euro) eingezahlt wurden, war rückblickend attraktiv.
Berechnungen für alle Siebenjahreszeiträume seit 1962 zeigen, dass die in dieser Zeit angefallenen 52 Sparpläne ohne die staatliche Zulage eine durchschnittliche jährliche Rendite von 7,5 Prozent erzielt hätten. Mit Sparzulage waren es sogar durchschnittlich 10,4 Prozent pro Jahr.
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