INTER: Beitragsrückerstattung von bis zu vier Monatsbeiträgen

Kunden der INTER mit einer privaten Krankheitskostenvollversicherung erhalten auch im Jahr eine Beitragsrückerstattung von bis zu vier Monatsbeiträgen.

Damit werden rund 40.000 Personen für ihre Leistungsfreiheit im Jahr 2019 belohnt. Mit durchschnittlich 864 Euro je Kunde erstattete die INTER im September 2020 insgesamt rund 34,6 Millionen Euro.

Voraussetzung für die Beitragsrückerstattung ist, dass während des Jahres 2019 ohne Unterbrechung eine Krankheitskostenvollversicherung bestand und für das Behandlungsjahr 2019 keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Zudem muss der Vertrag bis zum 1. Juli 2020 in ungekündigter Form bestanden haben.

Immer zum Jahresbeginn werden alle INTER-Kunden mit einer privaten Krankheitskostenvollversicherung über die Voraussetzungen sowie die Höhe der zu erwartenden Beitragsrückerstattung informiert. So können sie entscheiden, ob sie kleinere Beträge selbst tragen oder ihre Rechnungen komplett einreichen.