Krankenversicherte der uniVersa, die im vergangenen Jahr leistungsfrei blieben, erhielten Ende September 2020 bis zu vier Monatsbeiträge zurück.
Die Bar-Beitragsrückerstattung ist eine Form der Überschussbeteiligung in der privaten Krankenversicherung und belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten.
So bekamen je nach leistungsfreien Jahren und gewähltem Tarif in der Voll- und Beihilfeversicherung Versicherte zwischen einem und vier Monatsbeiträge zurück. Die Gesamtausschüttung für das Jahr 2019 lag mit 24,7 Millionen Euro auf Vorjahresniveau.
Als besonderen Service führt die uniVersa bei eingereichten Rechnungen automatisch eine Besserstellungsprüfung durch und informiert ihre Versicherten darüber, ob die Erstattung der Rechnungen oder die Rückerstattung vorteilhafter ist. Auch nachträglich können Belege noch eingereicht werden. Dann wird die Versicherungsleistung abzüglich der bereits ausgezahlten Beitragsrückerstattung überwiesen.
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