Die Münchener Verein Versicherungsgruppe lehnt Pflege-Finanzierungsmodelle ausschließlich aus Steuermitteln ab, sondern setzt sich für eine Stärkung kapitalgedeckter Pflegezusatzversicherungen ein.
So befürwortet der Münchener Vorsorge- und Pflegespezialist ein Ausweiten der privaten Pflegevorsorge, um die Pflege in Deutschland langfristig zu sichern.
Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe, dazu:
„Spahn will nur den Eigenanteil der Pflegekosten begrenzen, lässt damit aber die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie die Investitionen in die Pflegeeinrichtungen, die sämtlich von den Pflegebedürftigen zu bezahlen sind und ein Vielfaches der Pflegekosten ausmachen, außer Acht. In Nordrhein-Westfalen sind die Heimplätze am teuersten, im Durchschnitt zahlt ein Heimbewohner dort 2.405 Euro pro Monat, in Bayern 2.018 Euro. Ohne eine private Pflegezusatzversicherung sind diese hohen Kosten vom Großteil der Pflegebedürftigen nicht zu stemmen.“
Der Münchener Verein begrüßt, dass ein erster Schritt in Richtung Senkung der Eigenbehalte bei Heimaufenthalten getan wird. Die von Jens Spahn vorgeschlagene Begrenzung des Eigenanteils auf 700 Euro monatlich für maximal 36 Monate hilft jedoch nur bedingt weiter und suggeriert eine trügerische Sicherheit, die Pflegekosten insgesamt zu deckeln. Für Dr. Rainer Reitzler ist aber ein völlig falsches Signal.
Kaum Entlastung bei kurzen Heimaufenthalten
In erster Linie würden von der neuen Regelung Langzeit-Pflegebedürftige profitieren: Bei Heimaufenthalten von zehn Jahren werden die Pflegebedürftigen bis zu 100.000 Euro entlastet. Allerdings verbleiben dann im Freistaat Bayern immer noch selbst zu tragende Kosten in Höhe von 155.000 Euro. Selbst im günstigsten Pflegeland Sachsen-Anhalt verbleiben 122.000 Euro, die selbst zu finanzieren sind.
Und bei kurzen Heimaufenthalten bis zu drei Jahren, das betrifft mehr als die Hälfte der Heimbewohner, ist die Entlastung mehrheitlich Null, weil die durchschnittlichen Pflegekosten unter den 700 Euro liegen. Der gesamte Eigenbehalt in den drei Jahren liegt dennoch bei rund 60.000 Euro.
Private Pflegevorsorge ist unerlässlich
Zudem sieht die Münchener Verein Versicherungsgruppe auch die seit Anfang 2020 geltende Entlastung für die Angehörigen der Pflegebedürftigen in Verbindung mit Spahns Vorschlag nicht als den richtigen Weg an.
Zwar werden Kinder erst ab einem Bruttoeinkommen ab 100.000 Euro jährlich zum Pflegeunterhalt der Eltern herangezogen, aber das Vermögen und damit das Lebenswerk der Eltern ist für die eigene Pflege nach wie vor aufzubrauchen. Die Kinder werden mit dieser Regelung um ihr Erbe gebracht.
Dr. Rainer Reitzler bekräftigt:
„Eine private Pflegevorsorge ist daher unerlässlich. Auch mit Mitte 65 und der einen oder anderen Erkrankung lässt sich mit einem modularen Produktangebot wie der Münchener Verein es bietet, noch ein vernünftiger Pflegeschutz finanzieren. Und für die Jüngeren gilt: Einstieg mit einem günstigen Schutz, beispielsweise nur stationär, und mit den Optionstarifen der Deutschen PrivatPflege später bedarfsgerecht ausbauen.“
Themen:
LESEN SIE AUCH
Steigende Pflegekosten absichern
Für das Demografie-Problem der Pflege gibt es stabile Lösungen durch eine kapitalgedeckte Vorsorge. Die Preis-Leistungs-Analyse von Assekurata zu den Pflegezusatzversicherungen ergibt: Eigenanteile an den Pflegekosten lassen sich zu moderaten Beiträgen absichern.
Münchener Verein kurbelt Honorarvermittlervertrieb an
Münchener Verein mit neuen Ratgebern
Münchener Verein: Mehr als 230.000 neue Verträge in der Zusatzversicherung
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
BVK unterstützt neue Bundesregierung – und stellt klare Bedingungen
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat sich zur neuen Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD positioniert und sich dabei ausdrücklich zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bekannt. Gleichwohl stellt der Verband klare Erwartungen – insbesondere im Bereich der privaten Altersvorsorge, der Provisionsvergütung und bei regulatorischen Fragen.
„Das, was wir sehen, reicht bei weitem nicht.“ – Rentenreform bleibt Mammutaufgabe
Mit dem heutigen Beginn der Kanzlerschaft von Friedrich Merz rückt auch die Altersvorsorge wieder stärker in den Fokus der politischen Debatte. Bereits Ende April hatte Susanna Adelhardt, frisch gewählte Vorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), klare Worte zur Rentenpolitik der neuen Regierung gefunden: Die im Koalitionsvertrag skizzierten Reformansätze reichten nicht aus, um die Alterssicherung nachhaltig zu stabilisieren.
Veronika Grimm: Mütterrente ist Symbolpolitik auf Kosten der Jüngeren
Wirtschaftsweise Veronika Grimm warnt: Die Mütterrente mag Wählerstimmen bringen, doch sie verschärft die Schieflage im Rentensystem. Warum populäre Gerechtigkeitssignale ökonomisch riskant sind – und die junge Generation dafür zahlt. Ein Kommentar durch die volkswirtschaftliche Brille.
Mehr Flexibilität, klare Grenzen: Das ändert sich bei der Arbeitszeitregelung
Die künftige Bundesregierung plant eine grundlegende Änderung im Arbeitszeitrecht: Künftig soll die bisherige Begrenzung der täglichen Arbeitszeit durch ein neues Arbeitszeitmodell ersetzt werden. Das sieht der aktuelle Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD im Kapitel „Arbeit und Soziales“ vor. Welche Bereiche davon unberührt bleiben – und welche praktischen Auswirkungen die Änderung haben könnte.