prosperity brokershome bietet RenditeRechner zum LV-Vergleich

prosperity brokershome bietet RenditeRechner zum LV-Vergleich
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Nach der abgeschlossenen Testphase stellt die prosperity brokershome AG nun ihr Tool zur Renditeoptimierung von Lebensversicherungen allen interessierten Maklern zur Verfügung.

Mit dem RenditeRechner können nach Eingabe aller notwendigen Parameter unterschiedliche Bezugsgrößen und Kostenarten vereinheitlicht und so direkt vergleichbar gemacht werden.

In die Gesamtrechnung fließen auch unterschiedliche Informationen ein wie eine Honorarvereinbarung mit dem Kunden, eine Dynamisierung, Höhe des gewährten Rechnungszinses in einen Vertrag gewährte.

Bei fondsgebundenen Versicherungen werden zudem fondsbezogene Kostenpositionen inklusive Transaktionskosten mit einbezogen. Als Ergebnis erhält der Kunde eine finanzmathematisch exakte und transparente Analyse, die als Entscheidungsgrundlage – etwa für die Kündigung, Optimierung oder Weiterführung der Police – dienen kann.

Mit dem RenditeRechner steht Maklern ein Werkzeug zur Verfügung, das sie in der Erfüllung der Beratungs- und Dokumentationspflichten unterstützt.

Hintergrund: Die mehr als 80 Millionen Lebensversicherungsverträge in Deutschland unterscheiden sich stark hinsichtlich Anlagestrategie (fondsgebundene und Kapitallebensversicherungen), Steuervorteilen (vor oder nach 2005 abgeschlossen), Laufzeit, biometrischer Daten, Vertriebsform (Brutto- und Nettopolicen) und zahlreicher anderer Parameter.

Deswegen erscheint ein Rentabilitätsvergleich bereits abgeschlossener Verträge schwer durchführbar. Genau das jedoch kann der Kunde nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. I ZR 274/16) vom 26. Juli 2018 als Beratung vom Makler einfordern.

In dem Urteil heißt es:

„Der für die Beklagte seinerzeit tätige Berater habe […] die gegenüber dem Kläger bestehende Beratungspflicht dadurch verletzt, dass er keinen Vergleich des angeratenen neuen Modells mit den bereits abgeschlossenen Lebensversicherungen hinsichtlich der Rentabilität oder Wirtschaftlichkeit angestellt und den Kläger auch nicht auf die Möglichkeit einer Vergleichsbetrachtung hingewiesen habe.”

In der Praxis erwies es sich bislang jedoch als außerordentlich schwierig, dieser Pflicht nachzukommen.

Holger Roth, Chief Sales Officer der prosperity brokershome AG, sagt:

„Erst wenn die Kosten vollkommen transparent offen liegen, ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einer Lebensversicherung möglich. So können Fondspolicen beispielsweise acht verschiedene Kostenarten beinhalten. Um herauszufinden, inwieweit diese die Rentabilität der Versicherung beeinträchtigen, bedarf es eines intelligenten Rechentools, mit dem man die Renditen und Kosten berechnen und sich als Ergebnis anzeigen lassen kann.“