Erstmals seit 2015 hat infinma wieder die Marktstandards für die private Pflegerentenversicherung ermittelt. In der aktuellen Untersuchung „Marktstandards in der Pflegerente – Stand 08/2020“ wurden alle am Markt angebotenen Tarife untersucht.
Nach der Einführung des 2. Pflegestärkungsgesetzes 2017 hat infinma nun erstmals wieder den Markt der privaten Pflegerentenversicherungen in Deutschland untersucht. Für diejenigen Marktteilnehmer, die sich ein verstärktes Interesse an Pflegerentenversicherungen erhofft hatten, sind die Ergebnisse ernüchternd: Waren es 2015 noch 20 Gesellschaften mit 61 Tarifen, die in der Untersuchung zu den Marktstandards berücksichtigt werden konnten, sind es in der aktuellen Untersuchung nur noch 9 Gesellschaften mit 39 Tarifen. Zudem überzeichnet die Zahl von 9 Anbietern die aktuelle Marktsituation deutlich, da allein zwei Lebensversicherer zugleich auch Produktgeber für vier weitere Absicherungsmodelle sind.
Leistungsauslöser, Pflegegrade und Leistungsgarantien
Die Analyse der Marktstandards in der Pflegerente basiert wie gewohnt auf der Erhebung aller zu einem Qualitätskriterium am Markt tatsächlich zu beobachtenden Ausprägungen. Die Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswertes.
Im Weiteren werden die Qualitätskriterien weder gewichtet noch aggregiert. Eine für den Kunden unterdurchschnittliche Regelung kann somit nicht durch eine besonders vorteilhafte Formulierung bei einem anderen Kriterium ausgeglichen werden.
Zu den aktuell von infinma verwendeten 18 Bewertungskriterien gehören unter anderem die Leistungsauslöser Demenz, ADL oder Pflegegrade, Leistungsbeschränkungen im Ausland oder Leistungsgarantien bei bestehender langfristiger Pflege.
85 Prozent der Tarife bieten eingeschränkte Rentenleistungen
Mit den erhobenen Marktstandards können sowohl Vermittler als auch Kunden feststellen, wie sich ein konkreter Pflegerententarif zum Markt verhält. Es ist aber auch möglich, einzelne Tarife direkt miteinander zu vergleichen. Die ermittelten Marktstandards in der Pflegeversicherung sind, anders als bspw. in der Berufsunfähigkeitsversicherung, aus Kundensicht nicht durchgehend positiv zu sehen. So bieten zum Beispiel rund 85 Prozent der Tarife keine uneingeschränkte Rentenleistung außerhalb der EU an, und bei etwa 74 Prozent der Produkte würden die anfallenden Reise- beziehungsweise Übernachtungskosten für die Untersuchung in der EU nicht übernommen.
Trotz eines weltweiten Versicherungsschutzes, den sämtliche der untersuchten Produkte laut Bedingungen anbieten, bedeuten diese Regelungen nicht unerhebliche Einschränkungen für Kunden, die ihren Ruhestand außerhalb der EU und einiger ausgewählter Drittländer verleben möchten.
Rente in Cornwall oder Miami
„Ob ein Altersruhesitz in Cornwall oder in Miami tatsächlich so exotisch ist, dass hier die Leistungen aus einer Pflegerentenversicherung eingestellt werden müssen, erschließt sich dem Kunden sicher nicht auf den ersten Blick." Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma kommentiert die aktuellen Ergebnisse:
„Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Kontrast zur Berufsunfähigkeitsversicherung, in der 100 Prozent der Tarife einen weltweiten Versicherungsschutz anbieten, aber nur bei etwa 5 Prozent davon die anfallenden Reise- beziehungsweise Übernachtungskosten nicht übernommen werden.“
Bereits seit dem Jahr 2011 veröffentlicht infinma, das Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in Köln, regelmäßig Marktstandards für Produkte der biometrischen Absicherung, bspw. der Berufsunfähigkeitsversicherung, und gibt damit sowohl Vermittlern und Maklern, aber auch Versicherungsgesellschaften wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den jeweiligen Bedingungswerken.
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