Gerade während der Corona-Pandemie steigen immer mehr aufs Fahrrad um. Doch wie beim Autofahren gibt es auch hier einige Regeln, an die sich Fahrradfahrer halten müssen.
Was erlaubt ist und was nicht, fasst Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, zusammen.
Radfahren in Corona-Zeiten
Auch bei Radtouren gelten die aktuellen Hygienevorschriften. Das heißt: Mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Radfahrern oder Fußgängern halten. Eine Mundschutzpflicht gibt es auf dem Fahrrad nicht. Wer sich dadurch aber sicherer fühlt, kann während einer Radtour problemlos eine Stoffmaske oder ein Tuch über Mund und Nase tragen, denn hier gibt es laut Michaela Rassat kein Vermummungsverbot wie beim Autofahren.
Kein Smartphone beim Radfahren
Die Nutzung des Handys ist während dem Radfahren tabu. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen, wer dadurch andere gefährdet, sogar mit 75 Euro, bei einem Unfall drohen 100 Euro. „
Michaela Rassat erklärt:
„Das Handy am Lenker zu befestigen, um es beispielsweise als Navi zu nutzen, ist jedoch erlaubt. Die Musik darf nur so laut sein, dass der Radfahrer seine Umgebung noch wahrnimmt und beispielsweise die Geräusche des Straßenverkehrs hört. Ansonsten ist ebenfalls ein Bußgeld fällig.“
Kommt es zu einem Unfall, weil der Radler von Musik abgelenkt ist oder nichts hört, muss er befürchten, für den Schaden zu einem erheblichen Teil mit zu haften.
Promillegrenzen auch für Fahrradfahrer
Alkohol sollte besser nur in Maßen konsumiert werden. Zwar ist die Promillegrenze mit 1,6 Promille höher als beim Autofahren. Allerdings liegt beim Überschreiten dieser Grenze auch gleich absolute Fahruntüchtigkeit vor. Wer sie überschreitet, muss deshalb mit einer Strafanzeige rechnen. Damit drohen eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe und womöglich auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Dann kann auch der Auto-Führerschein in Gefahr sein. Auch gilt: Wer sich auffällig verhält und beispielsweise mit seiner Fahrweise den Straßenverkehr gefährdet, kann sich auch bereits ab 0,3 Promille strafbar machen.
Freihändig ist nicht erlaubt
Da das freihändige Fahrrad fahren ein Verkehrsrisiko darstellt, ist es verboten. Es muss also immer mindestens eine Hand muss am Lenker sein. Sonst droht ein Bußgeld.
https://www.experten.de/2020/07/31/trainingsfahrt-von-radfahrern-wer-haftet-bei-einem-unfall/
https://www.experten.de/2020/04/06/weniger-fahrraddiebstaehle-in-2019/
Themen:
LESEN SIE AUCH
Probleme für gewerbliche Versicherungsnehmer: Dienstleistungen und Ersatzteile fehlen
Outdoor sorgenfrei genießen
Verkäufer muss am Telefon richtigen Namen angeben
Wie Branded Content Marken helfen kann, Vertrauen aufzubauen und Kunden zu binden
Insbesondere im Finanzsektor steht Sponsored Content vielfach noch am Anfang. Dabei bietet Branded Content viel Potential und kann helfen, das Vertrauen der Kunden zu gewinnen. Wie das gelingen kann.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Versicherung im Supermarkt: Zurich im Digitalvertrieb bei Kaufland
Versicherungsabschluss zwischen Wursttheke und Wochenangebot? Was wie ein Marketing-Gag klingt, könnte bald Realität im deutschen Einzelhandel werden – denn Zurich testet eine digitale Partnerschaft mit Kaufland. Ein Modell mit Potenzial?
Kundenmanagement im Wandel: Wie Versicherer Vertrauen schaffen
Beim Messekongress „Kundenmanagement in Versicherungen“ der Versicherungsforen Leipzig diskutierten Branchenexperten, wie Versicherer den Erwartungen ihrer Kunden gerecht werden können. Im Mittelpunkt: die Rolle von Mitarbeitenden, Daten und Unternehmenskultur – sowie die Frage, ob mutiges Handeln wichtiger ist als perfekte Planung.
Fachkräftemangel treibt Ausbildungsvergütungen: Über 1.000 Euro sind in vielen Branchen Standard
Tarifliche Ausbildungsvergütungen steigen 2024/25 erneut kräftig. In vielen Branchen sind vierstellige Beträge längst Normalität – mit erheblichen Unterschieden je nach Region und Beruf. Vermittler*innen mit Zielgruppenfokus auf junge Menschen oder Fachkräfteansprache sollten jetzt genau hinschauen.
ARAG verlängert Sponsoring: „Tischtennis für alle erlebbar machen“
Die ARAG Versicherung baut ihr langjähriges Engagement im deutschen Tischtennis weiter aus: Der weltweit größte Rechtsschutzversicherer bleibt bis 2028 Hauptsponsor von Borussia Düsseldorf und verlängert auch die Partnerschaft mit Timo Boll, der künftig als „Botschafter des Deutschen Tischtennis“ auftritt – über seine aktive Karriere hinaus.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.