Fahrradtour: Welche Regeln Radfahrer beachten sollten

Fahrradtour: Welche Regeln Radfahrer beachten sollten
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Gerade während der Corona-Pandemie steigen immer mehr aufs Fahrrad um. Doch wie beim Autofahren gibt es auch hier einige Regeln, an die sich Fahrradfahrer halten müssen.

Was erlaubt ist und was nicht, fasst Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, zusammen.

Radfahren in Corona-Zeiten

Auch bei Radtouren gelten die aktuellen Hygienevorschriften. Das heißt: Mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Radfahrern oder Fußgängern halten. Eine Mundschutzpflicht gibt es auf dem Fahrrad nicht. Wer sich dadurch aber sicherer fühlt, kann während einer Radtour problemlos eine Stoffmaske oder ein Tuch über Mund und Nase tragen, denn hier gibt es laut Michaela Rassat kein Vermummungsverbot wie beim Autofahren.

Kein Smartphone beim Radfahren

Die Nutzung des Handys ist während dem Radfahren tabu. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen, wer dadurch andere gefährdet, sogar mit 75 Euro, bei einem Unfall drohen 100 Euro. „

Michaela Rassat erklärt:

„Das Handy am Lenker zu befestigen, um es beispielsweise als Navi zu nutzen, ist jedoch erlaubt. Die Musik darf nur so laut sein, dass der Radfahrer seine Umgebung noch wahrnimmt und beispielsweise die Geräusche des Straßenverkehrs hört. Ansonsten ist ebenfalls ein Bußgeld fällig.“

Kommt es zu einem Unfall, weil der Radler von Musik abgelenkt ist oder nichts hört, muss er befürchten, für den Schaden zu einem erheblichen Teil mit zu haften.

Promillegrenzen auch für Fahrradfahrer

Alkohol sollte besser nur in Maßen konsumiert werden. Zwar ist die Promillegrenze mit 1,6 Promille höher als beim Autofahren. Allerdings liegt beim Überschreiten dieser Grenze auch gleich absolute Fahruntüchtigkeit vor. Wer sie überschreitet, muss deshalb mit einer Strafanzeige rechnen. Damit drohen eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe und womöglich auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Dann kann auch der Auto-Führerschein in Gefahr sein. Auch gilt: Wer sich auffällig verhält und beispielsweise mit seiner Fahrweise den Straßenverkehr gefährdet, kann sich auch bereits ab 0,3 Promille strafbar machen.

Freihändig ist nicht erlaubt

Da das freihändige Fahrrad fahren ein Verkehrsrisiko darstellt, ist es verboten. Es muss also immer mindestens eine Hand muss am Lenker sein. Sonst droht ein Bußgeld.

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