Nicht vergessen: Rente muss selbst beantragt werden

Nicht vergessen: Rente muss selbst beantragt werden
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Die Rente kommt nicht automatisch, wenn das Rentenalter erreicht ist. Denn alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur auf Antrag – so schreibt es der Gesetzgeber vor. Für den Antrag müssen einige Unterlagen bereitliegen.

Die Rente ist sicher – das werden die deutschen Politiker nicht müde zu betonen. Doch damit das Geld auch auf dem Konto des Ruheständlers landet, muss die Rente eigenständig beantragt werden. Wer das vergisst, bekommt nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben für einen Zeitraum unter Umständen weder Einkommen noch Rente überwiesen.

Rentenversicherung schickt Erinnerung

Aber keine Panik: Jeder künftige Ruheständler wird von der Deutschen Rentenversicherung spätestens einen Monat vor Rentenbeginn daran erinnert. Die reguläre Altersgrenze liegt für Versicherte, die im Jahr 2020 65 werden, bei 65 Jahren und neun Monaten. Sie steigt bis 2031 stufenweise auf 67 Jahre. Ein Beispiel: Ein Versicherter, der am 30.06.1955 geboren wurde, kann am 01.04.2021 in die Regelaltersrente gehen. Voraussetzung für den Rentenanspruch sind lediglich fünf Jahre Versicherungszeit. Kindererziehungszeiten und Zeiten mit freiwilligen Beiträgen werden mitgerechnet.

Sicherheitshalber sollte der Antrag rund drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn bei der Versicherung eingehen, damit alles reibungslos funktioniert. So bleibt für dritte Stellen wie den Arbeitgeber oder die Krankenkasse ausreichend Zeit, alle nötigen Informationen zu übermitteln.

Wichtige Unterlagen für alle Rentenanträge

Für die Beantragung der Rente müssen einige Formulare ausgefüllt werden. Dafür sollten folgende Unterlagen und Daten bereitliegen:

  • die Rentenversicherungsnummer
  • ein Personendokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch in Kopie)
  • die Karte der Kranken- und Pflegeversicherung
  • die Steueridentifikationsnummer
  • die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC
  • die Geburtsurkunden der Kinder
  • Nachweise über Berufsausbildungen
  • Nachweise über die Zeiten, die im Versicherungsverlauf noch nicht erfasst sind (beispielsweise Arbeitslosigkeit und Krankheit)
  • gegebenenfalls ein Altersteilzeitvertrag
  • falls neben der Rente ein Zusatzverdienst geplant ist: die voraussichtliche Höhe des Gehalts
  • falls es Bevollmächtigte gibt: eine schriftliche Vollmacht
  • falls Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle
  • falls eine Schwerbehinderung vorliegt: der Schwerbehindertenausweis und der Feststellungsbescheid

Wer mit dem Ausfüllen der Formulare Schwierigkeiten hat, kann sich bei den rund 160 bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung Hilfe holen. Mit einer Signaturkarte oder einem Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis ist die gesamte Prozedur auch online möglich.

Privat vorsorgen, damit das Alterseinkommen reicht

Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Wer noch einige Jahre Zeit bis zum Ruhestand hat, sollte daher über eine private Altersvorsorge nachdenken. In welcher Form, hängt immer von den individuellen Lebensumständen ab. Deshalb ist eine professionelle Beratung oft hilfreich. Die zuständige Verbraucherzentrale dient beispielsweise mit allgemeinen Informationen und Auskünften. Aber auch Finanzdienstleister wie tecis, MLP oder DVAG sind kompetente Ansprechpartner, um bei der Planung der finanziellen Absicherung zu unterstützen.