Das Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH (infinma) hat im Rahmen der regelmäßigen Untersuchung „Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung“ rund 500 Tarife der BU analysiert.
Damit gibt das Institut sowohl Vermittlern und Maklern, aber auch Versicherern wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen.
Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, sagt:
„Für das nächste Jahr erwarten wir weitere Änderungen vor allem bei den Themen Kostenübernahme bei Auslandsaufenthalt, Verlängerungsoption, Teilzeitklausel, Meldepflichten und Regelungen für Zielgruppen wie Schüler. Auch bei der Umorganisation des Arbeitsplatzes wird es weiterhin Bewegung geben.“
Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 18 Kriterien aus, welche ganz konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“.
Wie üblich vergibt infinma kostenlose Zertifikate für die Produkte, die in allen 18 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen.
Marc Glissmann, Geschäftsführer-Kollege, dazu:
„Wir haben selber – anders als bspw. bei Ratings oder anderen Bewertungsverfahren – keinen Einfluss auf die Ergebnisse. Damit ist unser Verfahren besonders transparent. Wie anspruchsvoll das Verfahren der Marktstandards ist, zeigt sich auch daran, dass nur 37 von 75 Gesellschaften die Voraussetzungen für eine Zertifizierung erfüllt haben.“
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