Auf Pensionskassen werden in den kommenden Monaten einige rechtliche Änderungen zukommen. Um dem dadurch steigenden Beratungsbedarf noch besser gerecht werden zu können, holt Willis Towers Watson mit Thomas Obenberger einen weiteren renommierten Pensionskassenexperten an Bord.
Zu den Änderungen zählen zum einen der neue gesetzliche Insolvenzschutz für Pensionskassenzusagen, zum anderen umfassendere Anforderungen an ihre Geschäftsorganisation und Risikobewertung, die durch zwei anstehende BaFin-Rundschreiben präzisiert werden.
Dr. Heinke Conrads, Leiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson, dazu:
„Als führender Berater stärken wir damit die für uns strategisch wichtige Aufstellung im Pensionskassenmarkt weiter. In einem Umfeld, in dem Pensionskassen wegen des anhaltenden Niedrigzinsniveaus, den Folgen der Corona-Krise und steigender regulatorischer Anforderungen zunehmend externe Expertise benötigen, setzen wir damit ein klares Zeichen, dass Willis Towers Watson als Partner und Experte für Pensionskassen zur Verfügung steht.“
Neue gesetzliche Ausfallhaftung
Die neue gesetzliche Ausfallhaftung wird voraussichtlich im Sommer 2020 in Kraft treten. Diese betrifft Pensionskassen, die nicht dem Sicherungsfonds nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (Protektor) angehören und die auch nicht in Form einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien errichtet sind.
Finanziert wird sie durch Beiträge der Trägerunternehmen, welche diese bereits ab dem Kalenderjahr 2021 zu entrichten haben. Neben diesem finanziellen Aufwand ergibt sich für die Arbeitgeber beziehungsweise die Pensionskasse auch noch ein Mehr an Administration infolge des Umstands, dass die Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlung durch ein gesondertes Verfahren ermittelt werden muss.
Rundschreiben der BaFin
Aber auch in regulatorischer Hinsicht werden sich die Pensionskassen in Kürze gesteigerten Anforderungen gegenübersehen. So werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie voraussichtlich im August zwei Rundschreiben veröffentlicht werden.
Eines wird sich mit den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation befassen und dabei einige neue organisatorische Anforderungen stellen (etwa wenn die intern verantwortliche Person gleichzeitig ähnliche Aufgaben in EbAV und Trägerunternehmen ausübt), die insbesondere für kleinere Firmenpensionskassen ohne Personal herausfordernd sein dürften.
Das zweite Rundschreiben – zur eigenen Risikobeurteilung – wird aller Voraussicht nach über die bisherigen Beurteilungen und Bewertungen hinausgehende neue Ansätze zur Risikobeurteilung verlangen, welche sehr weitgehend sind und die Pensionskassen aufgrund des insoweit erforderlichen zusätzlichen Verwaltungsaufwands unter Umständen auch überfordern können.
Pensionskassenverantwortliche werden sich mit all diesen Neuerungen detailliert auseinandersetzen und Prozesse anpassen müssen, damit die Verwaltung ihrer Einrichtung auch in Zukunft möglichst schlank und effizient bleibt.
Um den Mehraufwand für die Umstellung sowie laufenden Mehraufwand zu meistern, wird Thomas Obenberger Willis Towers Watson unterstützen. Er blickt auf mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in der betrieblichen Altersversorgung zurück. Er verfügt zudem über langjährige Erfahrung als rechtlicher Berater von über 20 Pensions- und Sterbekassen. Darüber ist Thomas Obenberger als Fachautor zahlreicher bAV-Publikationen aufgetreten.
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